Nachdem der Oberste Gerichtshof (OGH) Anfang April die Nichtigkeitsbeschwerden des Lobbyisten Alfons Mensdorf-Pouilly und des früheren Telekom-Managers Rudolf Fischer in der Causa Blaulichtfunk zurückgewiesen hat, entscheidet das Wiener Oberlandesgericht (OLG) am Donnerstag, in der Straffrage. Mensdorf-Pouilly hatte in erster Instanz drei Jahre unbedingt, Fischer ein Jahr Haft ausgefasst.

Der so genannte Blaulicht-Prozess geht am Donnerstag in Wien zu Ende. Beitrag aus der ZiB um 9 Uhr.
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Schuldsprüche 2015

Beide wurden im Dezember 2015 vom Wiener Landesgericht für Strafsachen der Untreue für schuldig befunden. Das Gericht ging davon aus, dass die Telekom dem Lobbyisten 1,1 Mio. Euro ohne nachvollziehbare Leistungserbringung bezahlt hatte. Mensdorff wurde auch dazu verurteilt, der Telekom den finanziellen Schaden zuzüglich vier Prozent Verzinsung wiedergutzumachen.

Nachdem die Schuldsprüche mit der OGH-Entscheidung in Rechtskraft erwuchsen, muss sich nun das OLG mit den Berufungen von Mensdorff-Pouilly und Fischer gegen die Strafhöhen auseinandersetzen. Prozessgegenständlich waren Vorgänge rund um die Vergabe einer einheitlichen Funk-Infrastruktur durch den damaligen Innenminister Ernst Strasser (ÖVP). Mensdorff-Pouilly hatte 1,1 Mi Euro für vorgeblich zwischen 2003 und 2004 entwickelte, aber bis heute nicht klar nachvollziehbare Aktivitäten lukriert. Den Zuschlag zur Errichtung dieses digitalen Netzes für die österreichischen Blaulicht-Organisationen erhielt damals das sogenannte Tetron-Konsortium – bestehend aus Motorola und Alcatel, Technologielieferant war die Telekom Austria. (APA, 18.10.2017)