Gut, dass sich die Bank Austria nicht auf Kosten der Steuerzahler ihrer Pensionslasten entledigen kann. Der Verfassungsgerichtshof hat die Bedenken hinsichtlich eines Verstoßes gegen den Vertrauensschutz zerstreut. Stein des Anstoßes: Nachdem die Absicht der Bank, gut 3000 Pensionsansprüche ins staatliche ASVG zu übertragen, bekanntgeworden war, wurde rasch eine Bestimmung gefunden, dank der sich die Rechnung für das Institut auf knapp 800 Millionen Euro fast verdreifacht.

Einen schalen Beigeschmack hat die Entscheidung des Höchstgerichts dennoch, auch wenn die Bank ein Schlupfloch recht schamlos ausnützen wollte: Der Staat kann offenbar die Löcher mir nichts, dir nichts stopfen und somit die Rechtssicherheit abschaffen. Ohne dem Verfassungsgerichtshof unterstellen zu wollen, dass er budgetäre Not höher gewichtet als Gesetzmäßigkeit: Er musste sich ein wenig winden, um Verfassungskonformität zu begründen.

Für das Budget ist das Erkenntnis ein Segen, wenngleich nur ein kurzfristiger. Die Millionen des Instituts sind schneller weg, als man denkt. Just am Tag der VfGH-Entscheidung beschloss der Nationalrat eine Extraausschüttung für niedrige Pensionen. Sozialminister Alois Stöger hat schon Fantasie für zusätzliche Ausgaben, etwa für Reha. Er hat scheinbar übersehen, dass die von der Bank Austria gewonnenen Kunden auch einmal ausbezahlt werden wollen. Zum Verteilen gibt es da genau: nichts. (Andreas Schnauder, 12.10.2017)