Studienbeihilfe, Familienbeihilfe, Stipendium. Was von wem wo beantragt werden kann, hat der STANDARD zusammengesucht.

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Familienbeihilfe

Für volljährige Kinder unter 24 Jahren haben Eltern einen Anspruch auf Familienbeihilfe in der Höhe von 162 Euro, wenn diese einer Berufsausbildung nachgehen. Gewehrt wird die Beihilfe für die gesetzliche Mindeststudiendauer, pro Studienabschnitt wird ein Toleranzsemester eingeräumt. Wird ein Abschnitt in Mindeststudienzeit absolviert, kann man das Semester mitnehmen und später darauf zurückgreifen. Bei Studien ohne Abschnittsgliederung hat man eine Toleranzgrenze von einem Studienjahr.

Neben der Inskription muss auch ein Studienerfolg nachgewiesen werden. Im ersten Jahr sind das 16 ECTS-Punkte oder 14 ECTS-Punkte aus der Steop.

Studienbeihilfe

In Österreich sind Eltern dazu verpflichtet, für den Unterhalt ihrer Kinder bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit zu sorgen, auch während des Studiums. Haben die Eltern nicht die finanziellen Mittel, um ausreichend für ihre Kinder aufzukommen, wird die Studienförderung schlagend.

Voraussetzung, um Studienbeihilfe zu bekommen, ist, dass man "sozial förderungswürdig" ist. Bestimmt wird das durch das eigene Einkommen und jenes der Eltern, den Familienstand und die Familiengröße. Über diese Faktoren wird auch die Höhe der Beihilfe berechnet. Zudem muss ein "günstiger Studienerfolg" nachgewiesen werden. Ansonsten ist die erhaltene Studienbeihilfe zurückzuzahlen.

Selbsterhalterstipendium

Wer sich nicht gleich nach der Schule für ein Studium entschieden hat, sondern vor dem Studienantritt mindestens vier Jahre gearbeitet und sich zur Gänze selbst erhalten hat, kann ein Selbsterhalterstipendium beantragen. Das Einkommen der Eltern spielt hier keine Rolle. Als Selbsterhalter gilt, wer in den 48 Monaten vor dem Studium jährlich zumindest 8580 Euro brutto (minus Sozialversicherung, Werbungskosten- und Sonderausgabenpauschale) verdient hat. Dabei werden die Zeiten von Präsenz- und Zivildienst jedenfalls eingerechnet.

Die Höchstbeihilfe für Selbsterhalter liegt bei 715 Euro monatlich. Über 24-Jährige bekommen einen 20-Euro-Zuschlag pro Monat. Mit 27 plus kommen weitere 20 Euro dazu.

Für Menschen mit geringem Einkommen wird in Österreich Wohnbeihilfe ausgezahlt. Weil die Förderung keine Bundes-, sondern Ländersache ist, gibt es in jedem Bundesland aber verschiedene Kriterien und Voraussetzungen. Informationen zu den lokalen Regelungen findet man auf den Homepages der Landesregierungen.

Gleiches gilt für Zuschüsse für die Öffi-Tickets. Das Land Niederösterreich fördert etwa Studierende bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres mit einem finanziellen Zuschuss, wenn für Fahrten zum, vom oder an den Studienort ein öffentliches Verkehrsmittel benützt wird, sofern man in Niederösterreich gemeldet bleibt. Zudem gibt es in den Uni-Städten verbilligte Semestertickets für Studierende.

Wohnen und Öffis Leistungsstipendien

Leistungsstipendien richten sich an Studierende, die einen überdurchschnittlich guten Studienerfolg nachweisen können. Vergeben werden sie von den Hochschulen. Die Voraussetzungen, also etwa wie viele ECTS-Punkte absolviert werden müssen oder wie tief der Notendurchschnitt liegen muss, variieren je nach Hochschule. Ein Antrag kann meist ganz einfach über das Studierendenportal gestellt werden. Förderungsstipendien richten sich an Studierende, die eine Unterstützung für ihre Diplomarbeit, Dissertation oder sonstige wissenschaftliche Arbeit benötigen. Neben Leistungs- und Förderstipendien gibt es noch eine Reihe weiterer Stipendien, die leistungsbezogen vergeben werden.

Vertretung und Beratung

Bei allgemeinen Fragen rund um das Studium ist die erste Anlaufstelle meist die Fakultäts- und Studienvertretung der Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH). Sie berät bei der Auswahl der Lehrveranstaltungen, erklärt den Prüfungsablauf und beantwortet Fragen zum Studienplan. Auch organisiert die ÖH Beratungen und Tutorien für Erstsemestrige. Hierbei hat man auch die Möglichkeit, neue Studienkollegen kennenzulernen.

Die Hochschulvertretungen und die ÖH-Bundesvertretung helfen bei anderen Fragen wie etwa bei der Familienbeihilfe, Mietfragen oder anderen rechtlichen Herausforderungen. Im Falle rechtlicher Schritte kann die ÖH Beistand bieten. Von der Hochschul-ÖH bekommt man das Kopier- und Mensa-Pickerl.

Bei Fragen und Problemen, die nicht an der Hochschule geklärt werden können, kann man sich an die Ombudsstelle für Studierende des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft wenden. Dort wird man unparteiisch, vertraulich und auch anonym beraten. (Oona Kroisleitner, Kristina Nedeljkovic, Tanja Traxler, 17.10.2017)