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Als Geist kann man sich zu Halloween trotz Verhüllungsverbot weiterhin verkleiden.

Foto: REUTERS/Mike Segar

Wien – Halloween-Fans können aufatmen: Sie dürfen sich trotz des neuen Vermummungsverbots kostümieren. Verkleidungen im Rahmen der jährlichen Halloween-Veranstaltungen fallen nicht unter das Gesetz, stellte das Innenministerium am Mittwoch auf APA-Anfrage klar.

Das seit Monatsbeginn geltende Verschleierungsverbot, das Burkas verhindern soll, sieht Ausnahmen vor, nämlich aus gesundheitlichen Gründen, bei Traditionsveranstaltungen im Fasching und Advent oder wenn die Verhüllung beruflich notwendig ist, etwa bei Handwerkern, Medizinern und Clowns. Für Verwirrung gesorgt hatte jedoch ein Bericht der "Niederösterreichischen Nachrichten", wonach Halloween für die Polizei "spannend" werden könnte, da es nicht zum österreichischen Brauchtum gehöre.

Diese Sorge ist unbegründet: Zwar habe der Gesetzgeber "keine taxative Aufzählung" getroffen, was im Sinne des Gesetzes unter den Begriff "Tradition" falle, sagte ein Ministeriumssprecher der APA. "Die Polizei wird in der Vollziehung aber unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit eine weite Definition anlegen." Daher werde "ein Verkleiden im Rahmen der jährlichen Halloween-Veranstaltungen nicht unter dem Verhüllungsverbot dieses Gesetzes einzuordnen sein". (APA, 4.10.2017)