Das Gesetz zielt politisch auf Nikab und Burka ab, wurde aber "religionsneutral" formuliert.

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Wien – 27 Abmahnungen und zwei Anzeigen gegen das Verhüllungsverbot sprach die Polizei am Sonntag am Rande der Demonstration gegen das Verbot, das mit Sonntag in Kraft getreten ist, vor dem Parlament am Ring aus aus. Laut einem Polizeisprecher habe die Polizei die Verhüllungen als geeignete Maßnahme zu Demonstrationszwecken im Nahbereich der des angemeldeten Demonstrationsortes geduldet und zwar im Zeitraum von 16 bis 18 Uhr.

Zwei Personen die diesen von Polizisten abgegrenzten Nahbereich verlassen hatten wurden schließlich angezeigt, heißt es auf Anfrage des STANDARD. Im Zuge der Demonstration erzählte ein mit einem Schal vermummter Demonstrationsteilnehmer dem STANDARD , er wurde angezeigt, weil er außerhalb des "Nahbereiches" sein Gesicht trotz Abmahnung der Polizei verdeckt habe. Wie viele Anzeigen gegen das Verhüllungsgesetz am 1. Oktober insgesamt erteilt wurden, will die Polizei am Montag bekannt geben.

Verbot gilt ab Sonntag

Wer in der Öffentlichkeit seine Gesichtszüge durch Kleidung oder andere Gegenstände in einer Weise verhüllt oder verbirgt, dass diese nicht mehr erkennbar sind, muss seit Sonntag mit Geldstrafen von bis zu 150 Euro rechnen. Politisch zielt das von ÖVP und SPÖ beschlossene Gesetz auf Burka und Nikab, formuliert wurde es aber "religionsneutral".

Neben konservativ-islamischen Gesichtsschleiern sind vom Verbot auch Staubschutzmasken, Sturmhauben, Clown- oder Krampusmasken betroffen. Die Polizei will gegen Verstöße mit "Fingerspitzengefühl" vorgehen. Wer sich verhüllt, begeht ein Verwaltungsdelikt.

Ausnahmen für Handwerker, Ärzte und Clowns

Wird der Aufforderung, die Verhüllung abzulegen, nachgekommen, soll keine Strafe ausgesprochen werden. Wird die Abnahme verweigert, wird die betreffende Person zur Identitätsfeststellung festgenommen und in der Folge ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet. Ausnahmen vom Verschleierungsdverbot gibt es aus gesundheitlichen Gründen, bei Traditionsveranstaltungen im Fasching bzw. Advent oder wenn die Verhüllung beruflich notwendig ist, etwa bei Handwerkern, Medizinern oder Clowns.

ÖVP-Chef Sebastian Kurz war als Integrationsminister maßgeblich am Zustandekommen des Verhüllungsverbots beteiligt. Auch die SPÖ verteidigte ihre Zustimmung. Kritik gab es aus der Opposition, von Frauen- und Menschenrechtsaktivisten sowie von Religionsvertretern. Auch die Rechtsanwaltskammer spricht sich klar gegen das Gesetz aus, es sei "schlecht und falsch". In der Tourismusbranche sieht man das Verbot zwiespältig. (burg, APA, 1.10.2017)