Jahrelang, ja sogar jahrzehntelang haben Finanzberater und Versicherungsagenten Kunden mit Versprechungen gekeilt, die oft nicht eingehalten wurden – oder sie über wichtige Punkte der seitenlangen Verträge im Dunkeln gelassen. Die Folgen wurden in der Finanzkrise sichtbar: Tausende Menschen hatten ihr Geld mit mehr Risiko veranlagt, als sie es eigentlich gewollt hätten. Und auch bei Lebensversicherungen wurden unzählige Verträge unterschrieben, die bei besserer Informationslage zurückgewiesen worden wären.

Eine an sich korrekte Judikatur der Höchstgerichte gibt Konsumenten die Chance, bei "mangelhafter Belehrung" solche Verträge rückgängig zu machen. Allerdings kann auch dieses Recht zu weit gehen – wenn etwa schon längst ausbezahlte Versicherungspolizzen neu aufgerollt werden können, nachdem sich Kunden haben ausrechnen lassen, dass sie dadurch besser aussteigen. Eine solche Prozessflut würde die Gerichte überfordern und vor allem dem Anwaltsstand nutzen.

Dass die Regierung hier eine Reparatur angeht, ist nachvollziehbar. Dass dies auf die Schnelle vor der Wahl geschehen soll und die Versicherungen zulasten ihrer Kunden eindeutig bevorzugt, ist hingegen fragwürdig. Ein solcher Eingriff in Verbraucherrechte gehört diskutiert und auf EU-Rechtskonformität abgeklopft. Ein Husch-pfusch-Gesetz würde wohl erst wieder vor Gerichten landen. (Eric Frey, 26.9.2017)