Warschau – Der polnische Präsident Andrzej Duda hat Verfassungsänderungen vorgeschlagen, die ihm mehr Mitsprache bei der Nominierung oberster Richter einräumen. Richter des Obersten Gerichtshofes sollten im Alter von 65 Jahren in den Ruhestand gehen, sagte Duda am Montag bei der Vorstellung seiner Vorschläge. Ob sie darüber hinaus im Amt bleiben können, solle der Präsident entscheiden.

Vor zwei Monaten hatte Duda zwei von drei Gesetzen der Regierung zur Reform der Gerichte mit seinem Veto gestoppt. Die Regierungspläne waren sowohl im Inland als auch in den USA und in der EU auf Widerstand gestoßen. Kritiker sahen die Rechtsstaatlichkeit in Polen in Gefahr.

Zweidrittel-Mehrheit für Nominierung

Eine der vom Präsidenten vorgelegten Änderungen betrifft das Gesetz über den Landesjustizrat (KRS), eine Kammer, die die Richter an Polens Gerichten wählt. Der umstrittene Gesetzesentwurf des Justizministeriums, den der Präsident im Juli abgelehnt hat, hatte vorgesehen, dass die Richter in dieser Kammer von einer einfachen Mehrheit des Parlaments gewählt werden, also einer Einflussnahme durch die Politik ausgesetzt wären.

Dudas Gesetz sieht nun vor, dass eine Zweidrittel-Mehrheit für die Wahl der Richter im KRS notwendig ist, damit sie nicht nur von einer Partei gewählt werden können. Wenn sich das Parlament jedoch nicht innerhalb von zwei Monaten auf einen Richter einigen kann, soll der Präsident selbst die Richter wählen.

Da dies möglicherweise verfassungswidrig sei, habe der Präsident einen Entwurf für eine Verfassungsänderung vorbereitet. Wenn er die Sicherheit habe, dass eine Zweidrittelmehrheit für diese Verfassungsänderung zustande komme, wolle er den Entwurf dem Parlament vorlegen. (APA, 25.9.2017)