Wer die Wahlkarte nicht rechtzeitig einwirft, kann sie am Samstag oder Sonntag direkt bei der Bezirkswahlbehörde abgeben.

Foto: TOPPRESS Austria/Karl Schöndorfer

Wien – Die Stimme für die Nationalratswahl kann man nicht nur am Sonntag im "eigenen" Wahllokal abgeben. Man kann sie auch per Post aus dem In- oder Ausland schicken, direkt zur Bezirkswahlbehörde bringen (oder bringen lassen), österreichweit in einem "fremden" Wahllokal abgeben, oder, wenn man bettlägerig ist, vor einer "fliegenden Wahlbehörde". Für all diese Möglichkeiten benötigt man eine Wahlkarte.

Wer briefwählen möchte, sollte sich diese schnell besorgen und sein Kuvert bald in den Postkasten werfen – damit es am Sonntag, 17.00 Uhr, bei der Bezirkswahlbehörde liegt.

Die einzelnen Schritte für die Briefwahl:

  • Wahlkarte beantragen: Schriftlich (per Brief, Karte vom Wahl-Folder, Fax, E-Mail oder über die Internetmaske der Gemeinde) oder persönlich bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz man steht. Die Identität muss nachgewiesen werden, deshalb werden Wahlkarten eingeschrieben zugestellt, außer man hat dies bereits beim persönlichen Antrag bzw. beim Online-Antrag mit digitaler Signatur erledigt. Letzter Termin für den schriftlichen Antrag ist der Mittwoch – oder so wie beim persönlichen Antrag der Freitag (12.00 Uhr), wenn eine persönliche Übergabe (auch an einen Bevollmächtigten) möglich ist.
  • Briefwählen: Am Stimmzettel Partei ankreuzen, nach Wunsch je einen Vorzugsstimmen-Kandidaten der selben Partei für Bund und Land eintragen (Listen liegen bei), einen Vorzugsstimmen-Kandidaten der selben Partei für den Wahlkreis ankreuzen – Stimmzettel in das gummierte Wahlkuvert legen, dieses zukleben, in die Wahlkarte zurücklegen – durch Unterschrift bestätigten, dass man persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst gewählt hat – Wahlkarte zukleben – zur Post bringen (die Adresse der richtigen Bezirkswahlbehörde ist aufgedruckt, das Porto übernimmt der Bund). Oder selbst bzw. per Boten zur Bezirkswahlbehörde bzw. am Wahlsonntag in jedem Wahllokal österreichweit abgeben (lassen).
  • Frist Inland: Die Wahlkarte muss bis Sonntag, 17.00 Uhr, bei der Wahlbehörde eingelangt sein. Will man sie per Post schicken, muss sie spätestens am Samstag um 9.00 Uhr im Postkasten liegen. Die Post hebt ausnahmsweise am Samstag aus und stellt die Wahlkarten rechtzeitig zu.
  • Was tun, wenn man die Wahlkarte nicht rechtzeitig in den Postkasten geworfen hat? Dann gibt es noch die Möglichkeit, sie selbst oder per Boten direkt bei der Bezirkswahlbehörde abzugeben – am Samstag und am Sonntag – oder am Sonntag in einem beliebigen Wahllokal in Österreich. Wobei zu beachten ist, dass diese nicht überall bis 17.00 Uhr offen haben.
  • Frist Ausland: Auch für die Briefwahl aus dem Ausland gilt Annahmeschluss Sonntag, 17.00 Uhr. Da der Postweg länger dauert, sollte man sich flott entscheiden. Im EU-Raum und in der Schweiz können die Wahlkarten bis Montag vor der Wahl bei einer österreichischen Vertretungsbehörde oder Einheit abgegeben werden. Außerhalb des EWR ist dies nur bis Freitag, 6. Oktober, möglich.

Stimmabgabe in einem "fremden" Wahllokal:

  • Wahlkarte beantragen: Siehe oben
  • Auf keinen Fall die eidesstattliche Erklärung unterschreiben, wenn man den Stimmzettel in die Urne werfen möchte. Denn mit Unterschrift gilt sie als Briefwahl-Stimme – die heuer aber auch am Sonntag noch österreichweit in jedem Wahllokal entgegen genommen wird. 2013 konnte man die Briefwahl-Kuverts am Sonntag nur mehr im eigenen Regionalwahlkreis abgeben.
  • Stimmabgabe mit Wahlkarte: Am Sonntag in einem "fremden" Wahllokal, das Wahlkarten annimmt; davon gibt es in jeder Gemeinde zumindest eines. Wahlkarte nicht vergessen. Diese tauscht der Wahlleiter gegen einen Stimmzettel, den man in der Wahlzelle ausfüllt und in die Urne wirft. (APA, 23.9.2017)