Hatte als ÖBB-Chef mehr, als er heute als Limit vorschlägt: Bundeskanzler Kern.

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Wien – SPÖ-Chef Christian Kern will Managergehälter bei Unternehmen in Mehrheitsbesitz des Bundes wie beispielsweise Bahn und Verbund, aber auch Nationalbank beschränken. Als Maximalsumme schweben dem Kanzler 500.000 Euro im Jahr vor. Er selbst sei bei seinem Engagement in der Bahn über dieser Summe gelegen. Dabei wäre er auch bei weniger Einkommen keinen Deut weniger motiviert bei der Sache gewesen, so Kern.

Begründet wurde der Wunsch vom SPÖ-Vorsitzenden bei einer Pressekonferenz Donnerstagvormittag damit, dass die Managergehälter in den vergangenen Jahren deutlich stärker gestiegen seien als die Einkommen der Mitarbeiter der jeweiligen Unternehmen. So sei das Verhältnis Anfang der 2000er-Jahre noch bei 24:1 gelegen, mittlerweile aber auf 51:1 zugunsten der Manager angewachsen.

Eher symbolische Ankündigung

Allzu viele Manager dürfte diese Beschränkung wohl nicht treffen. Kern konnte die Zahl nicht beziffern. Er habe die Manager nicht durchgezählt, es gehe aber auch um einen symbolischen Wert.

Sollte Kanzler Christian Kern seinen Wunsch nach einer Beschränkung der Manager-Gehälter für Unternehmen mit Bundesmehrheit durchbringen, würde sich die Zahl der Betroffenen in engen Grenzen halten. Laut dem letzten verfügbaren Rechnungshof-Einkommensbericht für das Jahr 2014 wären damals gerade einmal zwölf Personen betroffen gewesen.

An sich gäbe es ja genug Unternehmen, wo der Staat mehr als 50 Prozent hält und die damit unter Rechnungshof-Kontrolle stehen, nämlich rund 400. Die wenigsten davon sind aber so groß und bedeutend, dass die Manager so hohe Summen verdienen. Die Ausnahmen sind Post, Verbund, ÖBB und ÖBIB.

Bei der Post kamen im Jahr 2014 vier Spitzenmanager im Schnitt auf ein Jahreseinkommen von 1,6 Millionen, beim Verbund wurde ebenfalls für vier Personen (bzw. Vollzeit-Äquivalente) ein Salär von einer Million ausgeschüttet. Bei den ÖBB, wo drei Personen betroffen gewesen wären, wurde ein Verdienst von rund 806.000 ausgewiesen. In der Staatsholding wiederum lag eine Person mit 513.000 Euro knapp über der von Kern genannten Grenze.

Laut OeNB seien die Bezüge des Direktoriums ohnehin gesetzlich auf 300.000 Euro begrenzt und somit fälschlichererweise in die Debatte verwickelt worden.

Kritik, weil Landesunternehmen vergessen wurden

Die NEOS kritisierten indes, dass sich der Kanzler nur auf Bundesunternehmen versteife. Hier sehe man wieder, dass sich Kern in der eigenen Partei – insbesondere in der SPÖ-Hochburg Wien – mit seinem eigenen Wahlprogramm nicht durchsetzen könne, meinte die Wiener Spitzenkandidatin Beate Meinl-Reisinger. Sonst hätte er eine Deckelung doch gleich auch für alle Beteiligungen der Länder fordern können. Im roten Wien habe man seit Ewigkeiten unfassbar hohe Gehälter in den stadteigenen bzw. stadtnahen Betrieben: "Bislang hat sich die SPÖ Wien mit Händen und Füßen dagegen gewehrt, diese auch nur irgendwie anzutasten."

Weitere Wünsche der SPÖ: Die bisherige zeitliche Beschränkung (bis 2020) für den 55-prozentigen Spitzensteuersatz (für Einkommensteile über einer Million) soll fallen. Ferner plädiert die SPÖ dafür, dass Managergehälter weiter nur bis zu einer halben Million als Betriebsausgaben abgesetzt werden können.

Schranken für Übernahmen

Schützen will Kern die österreichische Hochtechnologie. Unternehmen, die staatliche Forschungsförderung erhalten haben, sollen von ausländischen Konzernen nicht mehr problemlos übernommen werden können. Konkret schwebt dem SPÖ-Chef vor, bei Transaktionen ab einem Volumen von 500 Millionen Euro eine staatliche Prüfung einzuziehen, ob der Besitzerwechsel zulässig ist.

Bedauert wurde vom Kanzler, dass im Nationalratsplenum am Vortag weiter keine Mehrheit für eine Reform des Vergaberechts zustande gekommen ist. Damit könne es auch nicht zur Verankerung des Bestbieterprinzips kommen, das österreichischen Klein- und Mittelunternehmen helfen würde. Zudem warnte der SPÖ-Chef davor, Direktvergaben im öffentlichen Verkehr abzuschaffen. Sonst könnten etwa tschechische Betreiber die Wiener Verkehrsmittel betreiben.

Privatisierungsverbot

Schließlich will der Kanzler noch eine Verfassungsbestimmung für die öffentliche Infrastruktur. Diese soll garantieren, dass Wasser-, Schienen- und Straßeninfrastruktur nicht privatisiert wird. (APA, slp 21.9.2017)