Wien/Berlin/Schwechat – Nur wenige Tage vor der am 25. September geplanten Entscheidung über die Zukunft der insolventen Air Berlin hat ein Reiseveranstalter einen Antrag auf Konkurseröffnung gegen deren Österreichtochter Niki wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eingebracht. Dies berichtet der Kurier am Dienstag online. Der Antrag soll demnach gut argumentiert sein.

Der Reiseveranstalter hat gegenüber Niki zwar nur eine relativ kleine nicht bezahlte Forderung in Höhe von 116.391 Euro, der Konkursantrag stützt sich aber mehr auf das Überschuldungsthema. Als Nachweis für die Überschuldung wird dem "Kurier" zufolge die Zwischenbilanz per Ende Juli 2017 angeführt. Dort sei eine Forderung von Niki an die Mutter Air Berlin von rund 69 Mio. Euro ausgewiesen – Geld aus Ticketverkäufen, das der Mutterkonzern einbehält. Infolge der Insolvenzeröffnung gegen Air Berlin müssten davon 80 Prozent wertberichtigt werden, weshalb sich bei einem Eigenkapital von 9,0 Mio. Euro eine rechnerische Überschuldung von Niki von zumindest 46,45 Mio. Euro ergebe, rechnet der "Kurier" vor. Außerdem würden weitere fällige Verbindlichkeiten von Niki nicht bedient. So werde etwa am 30. September eine Forderung von SR Technic über 5,8 Mio. US-Dollar (4,85 Mio. Euro) fällig.

"Wir kommentieren die aktuellen Situation prinzipiell nicht", wird dazu Niki-Chef Oliver Lackmann zitiert.

"Kann mir keinen Einfluss vorstellen"

KSV-Experte Hans-Georg Kantner misst dem Konkursantrag angesichts dessen, dass sich im Zuge der Air-Berlin-Insolvenz Interessenten der Niki bereits über die Gesellschaft informiert haben, keine besondere Brisanz bei: "Ich glaube persönlich nicht, dass es die Situation jetzt deutlich ändert, kann mir keinen Einfluss vorstellen", sagte Kantner am Dienstagabend auf APA-Anfrage.

Das Gericht werde jetzt prüfen, ob es zuständig sei, der Antrag ausreiche und in Ordnung sei, und dann werde der Antrag zugestellt. Niki habe dann vier Wochen Zeit, um Stellung zu nehmen und werde eventuell zu einem Hearing geladen. Aber schon nächste Woche soll im Zuge des Air-Berlin-Konkursverfahrens über die künftige Eigentümerschaft bei Niki entschieden werden – was wohl auch die Zahlungsfähigkeit und Liquidität bei Niki ändern wird.

"Das ist normalerweise alles nicht öffentlich", wundert sich Kantner über die Veröffentlichung des Konkursantrages über eine Zeitung. "Der Richter wird sich nicht freuen", so Kantner. Aber es gebe auch Ausnahmesituationen.

Selbst ein Konkursverfahren würde aber nicht automatisch das Aus für die Fluggesellschaft bedeuten, heißt es im Kurier-Bericht weiter. Die Airline könnte vorläufig weiter fliegen, bräuchte dann aber eine neue Lizenz. (APA, 19.9.2017)