SPÖ-Klubobmann Andreas Schieder will in den nächsten Tagen Mehrheiten für den Gesetzesentwurf suchen.

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Wien – Die SPÖ drängt auf die Möglichkeit von Gruppenklagen für Konsumenten. In Massenschadensfällen wie etwa dem VW-Skandal würde diese Möglichkeit den einzelnen Konsumenten massiv nützen, heißt es der Begründung für das neue Gesetz, für das SPÖ-Klubobmann Andreas Schieder in den nächsten Tagen Mehrheiten im Parlament suchen will. Eventuell werde das Gesetz dann demnächst eingebracht. Notfalls wollen die Sozialdemokraten das Gesetz auch ohne den bisherigen Koalitionspartner ÖVP beschließen, kündigte Schieder in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) an.

Die Möglichkeit einer Gruppenklage wird in Österreich seit Jahren diskutiert, sie stand schon 2008 im Regierungsübereinkommen zwischen Rot und Schwarz. Zuletzt drängten die Arbeiterkammer und der Verein für Konsumenteninformation auf eine Umsetzung. Der Beschluss des Gesetzes sei zuletzt an der Blockade einzelner Gruppen in der ÖVP gescheitert, sagt Schieder. Der grüne Klubchef Albert Steinhauser kündigte der APA an, dass seine Partei bei dem Gesetz mitstimmen werde.

Hohes Prozessrisiko

Da es sich für den Einzelnen oft um geringe Summen handelt, lohnt sich für einzelne Konsumenten eine Klage meist nicht, da sie zudem alleine das Prozessrisiko tragen müssen.

Die derzeitige Rechtslage in Österreich lässt lediglich Verbandsklagen zu. Diese dienen aber nicht der Durchsetzung individueller Schadensansprüche. Bei der "Sammelklage österreichischer Prägung" müssen die Geschädigten dem Verband die Ansprüche zum Inkasso abtreten – was einen großen organisatorischen Mehraufwand bedeutet, heißt es in der Begründung für den Gesetzesentwurf. Bei Musterklagen – einer weiteren Möglichkeit – müsse der Prozessgegner die Verjährungsfrist abtreten, was in einigen Fällen nicht passiert.

Ab zehn Personen

Der SPÖ-Entwurf sieht vor, das Konsumentenschutzgesetz, das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz zu ändern, um in gleichartigen Rechtsstreitigkeiten Sammelklagen möglich zu machen. Das Gesetz soll Konsumenten zu ihrem Recht verhelfen, Unternehmen vor unlauteren Methoden ihrer Mitbewerber schützen und die Justiz entlasten, erklärt Stöger. "Anwalts- und Gerichtskosten, komplexe Sachverhalte, teure Gutachten und ein ungewisser Ausgang dieser Klagen halten Konsumentinnen davon ab, hier auch eine Klage einzubringen."

Ein Gruppenverfahren soll künftig möglich sein, wenn mindestens zehn Personen Ansprüche geltend machen.

Fix einbringen will die SPÖ am Mittwoch im Nationalrat ein neues Mietschutzgesetz sowie die Einführung einer Bankomatgebühr und die Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten. Die FPÖ hat bereits angekündigt, beim Mietschutzgesetz nicht mitzustimmen. "Für diesen roten Parlaments-Husch-Pfusch stehen wir nicht zur Verfügung", sagt Generalsekretär Herbert Kickl zum STANDARD. Auch die ÖVP will nicht zustimmen. Ob die SPÖ am Mittwoch noch weitere Gesetzesentwürfe einbringen will, ließ Schieder am Dienstag offen. (koli, APA, 19.9.2017)