Wien – Daniel G. muss am 28. Oktober um 6 Uhr Früh in einem Wiener Hotel in einem gewissen Zwiespalt gewesen sein. Er hatte sich im Internet eine Prostituierte bestellt, allerdings nicht jene Frau, die vor seiner Tür stand. 110 Euro bezahlte er dennoch für eine Stunde weiblicher Gesellschaft. Eine Fehlentscheidung – nun sitzt er wegen Nötigung und Sachbeschädigung vor Richterin Elisabeth Reich.

"Da waren Sie enttäuscht, weil das nicht die gebuchte Dame war?", mutmaßt Reich. "Nein, das war mir egal. Ich wollte Spaß haben." – "Und den haben Sie gehabt? Sie hatten Geschlechtsverkehr mit ihr?" – "Ja. Aber ich wurde getäuscht. Nach einer halben Stunde wollte sie nicht mehr. Und die Frau hat sich auch bei mir geduscht!", empört sich der 35-jährige Angeklagte. "Wo ist da das Problem?", wundert sich die Richterin. "Vom Dienstleistungsstandpunkt her. Ich zahlte ja die Zeit."

Handyvideo als Beweismittel

Eine gute halbe Stunde widmete er dennoch dem Austausch von Körperflüssigkeiten, dann beschlich den an einer bipolaren Störung Leidenden, der laut Gutachten in einer manischen Phase war, ein Gedanke. "Ich hatte den Verdacht, dass sie illegal arbeitet, und habe ein Beweismittel gesucht, das ich nachher der Polizei geben kann." – "Haben Sie ihren Aufenthaltstitel fotografiert?", kann sich Reich nicht verkneifen. Hat er nicht, stattdessen filmte er die Prostituierte, während die sich anzog. Die Frau goutierte das nicht, der Unbescholtene blieb davon unbeeindruckt.

Er zeigt Reich das Video: "Sie hat mich bedroht!", verweist er darauf, dass er von einem Notwehrrecht überzeugt ist. Richterin und Staatsanwältin hören, dass die Frau zu dem aufgebrachten G. sagt: "Jetzt kommen meine Chauffeur und ficken dich!"

Tatsächlich nahm die zierliche Frau das Handy und flüchtete in das Badezimmer. "Ich habe Angst gehabt!", beteuert der unbescholtene Angeklagte. "Ich habe die Tür aufgerissen und an der Scharnier beschädigt, dann habe ich sie am Arm gepackt und aus dem Zimmer geschmissen. Aber es war keine Gewalt dabei!"

Zeugin nicht auffindbar

Reich hat nun ein Problem: Die Frau ist nicht mehr auffindbar. Sie erklärt dem ohne Verteidiger Erschienenen daher die Rechtslage. "Wir können mit Ihrem Einverständnis verlesen, was sie damals bei der Polizei gesagt hat. Oder wir können versuchen, sie nochmals zu laden, und dann suchen lassen. Wenn sie in einem halben Jahr nicht gefunden worden ist, kann ich die Aussage auch gegen Ihren Willen verlesen." G.s etwas überraschende Antwort: "Ich will, dass die Zeugin ausgeforscht wird."

Nun ist es die Richterin, die in einem Zwiespalt ist. Eigentlich würde sie sich gerne für eine Diversion entscheiden, erklärt sie dem Angeklagten. Dann wäre die Angelegenheit heute erledigt, und er müsste nicht nochmals aus Westösterreich anreisen. Das ist G. egal, er hat die Reisezeit nämlich zur juristischen Lektüre genutzt.

Aufgeregter Angeklagter

"Ich habe die Judikatur gelesen! Für mich war das eine Notwehrsituation! Sie müssen mich freisprechen!", wird er immer aufgeregter. "Aber Sie haben ja selbst gestanden, dass Sie die Tür beschädigt haben und die Dame aus dem Zimmer bugsiert haben", hält sie entgegen. Der Angeklagte echauffiert sich immer mehr, bis Reich sagt: "Gut, dann machen wir es jetzt richtig und vertagen, so wie Sie es wollen." – "Nein, dann nehme ich doch die Diversion", schlägt seine Stimmung plötzlich um.

Reich kann nach weiterer minutenlanger Diskussion die Aussage der Frau also verlesen, die im Prinzip der Geschichte des Angeklagten entspricht; die Prostituierte führt nur näher aus, dass sich der Freier immer mehr aufgeregt habe, daher habe sie Angst bekommen und wollte den Chauffeur verständigen.

Am Ende setzt die Richterin ihr Vorhaben um und entscheidet sich nicht rechtskräftig für eine Diversion. G. muss 120 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten, ist dafür aber nicht vorbestraft. (Michael Möseneder, 18.9.2017)