Wien – Natürlich sind Strafprozesse eine ernste Angelegenheit. Allerdings agieren dabei Menschen, was dazu führt, dass manche Verhandlungen eine Eigendynamik gewinnen und eminent unterhaltsam werden. Der Prozess wegen schweren Betrugs gegen Manfred H. ist dafür ein exzellentes Beispiel.

Staatsanwalt Wolfram Bauer wirft dem 58-Jährigen vor, zwischen Jänner und Oktober 2014 Arbeitslosengeld bezogen zu haben, das ihm nicht zustand. Hört sich nach einem einfachen Sachverhalt an, ist es aber nicht. Denn Richterin Eva Brandstetter verzweifelt beinahe an dem Akt.

Herr H. ist ein netter älterer Herr, der bedächtig spricht und sich grundsätzlich schuldig bekennt, ehe er seine Leidensgeschichte klagt. Sieben Jahre lang sei er bei einer Firma tätig gewesen, im Außendienst. Als selbstständiger Vertreter für Seniorenprodukte. "Ich wollte eigentlich ein Angestelltenverhältnis, bin aber immer vertröstet worden. Dabei hat mir die Firma 1.200 Euro Miete für den Lieferwagen berechnet, den Treibstoff musste ich auch selbst bezahlen!", empört er sich.

Hoffnung auf Altersbonus

Nebenbei schrieb er daher Bewerbungen und hoffte auf einen Altersbonus. "Ich dachte, wenn ich mich arbeitslos melde, geht es leichter. Es gab da die Aktion 50+, da haben die Firmen profitiert, wenn sie Ältere anstellen." Um das Geld sei es ihm nicht gegangen, beteuert er. "Ich habe mir gedacht, ich bin schon so lange selbstständig, ich habe gar keinen Anspruch. Als das Geld kam, habe ich mir gedacht: 'Das ist jetzt a blede Gschicht.'" Noch blöder war, dass er die gut 12.000 Euro auch kassierte.

Er fand zwar eine Anstellung, die Schulden wuchsen ihm dennoch über den Kopf, Anfang 2016 wandte er sich an die Schuldnerberatung und plante den mittlerweile vollzogenen Privatkonkurs. Dort riet man ihm, alle potenziellen Gläubiger zu kontaktieren, um die Gesamtschulden zu ermitteln. Herr H. schrieb auch ans Arbeitsmarktservice, und damit beginnen die Schwierigkeiten von Richterin Brandstetter.

Verschiedene Auskünfte vom AMS

"Ich habe hier im Akt die Antwort des Arbeitsamtes vom Februar 2016, dass sie rund 12.000 Euro unrechtmäßig bezogen haben, das Geld aber einbehalten wurde und daher keine Forderungen mehr offen sind", ist sie verwirrt. "Ja, es gibt zwei Schreiben vom AMS mit unterschiedlichen Antworten. Das war überhaupt verwirrend, ich habe immer an dieselbe Stelle geschrieben, aber es haben immer unterschiedliche Leute unterschiedliche Sachen geantwortet."

Aufklärung erhofft sich Brandstetter von der informierten Vertreterin des Arbeitsmarktservices. Die ihr allerdings zunächst einen milden Schock versetzt. "Oh Schreck!", entfährt es der Richterin, als die Zeugin einen Stapel ausgedruckter Tabellen auf den Tisch legt, die zeigen, wann Herr H. als Selbstständiger gemeldet war und wann als arbeitslos.

Völlig undurchschaubar wird die Angelegenheit, als die Zeugin verkündet, der AMS-Brief vom Februar 2016 habe sich auf Rückforderungen aus dem Jahr 2010 bezogen. "Nun geht es aber um 2014." Glücklicherweise kann die Zeugin ein Konvolut aushändigen, das den Ablauf klarer macht. Papiere, die Brandstetter bisher nicht hatte. "Wie komme ich eigentlich dazu, das zu erheben?", beschwert sich die Richterin. "Aber dafür feiern wir ja heuer zehn Jahre wunderbare Strafprozessordnungsnovelle", trauert sie den damals abgeschafften Untersuchungsrichtern nach.

Trick zweimal angewandt

Schlussendlich stellt sich Folgendes heraus: Herr H. hat den Trick schon im Jahr 2010 praktiziert. Das flog aber erst 2012 auf. Im angeklagten Tatzeitraum 2014 wurde daher die Hälfte seines Arbeitslosengeldes einbehalten und damit die Schulden von 2010 getilgt. Im Februar 2016 war er für das AMS daher schuldenfrei – dass er auch 2014 keinen Anspruch hatte, erfuhr man vom Hauptverband der Sozialversicherungen erst im März 2016.

Nur: Dass er ein zweites Mal ertappt wurde, erfuhr Herr H. nie, wie er beteuert. Einen Rückzahlungsbescheid habe er nie erhalten. "Der ist aber rechtskräftig", sagt die Zeugin. "Moment", wundert sich Brandstetter. "Wie wird der Bescheid denn zugestellt? Mit Rückschein?" – "Nein. Normal. Und wenn sich die Kundschaft nicht meldet, wird es rechtskräftig." – "Ja aber wenn er ihn nicht erhält, wie soll er sich dann melden und ihn beeinspruchen?" Eine Frage, die offen bleibt.

Ebenso bleibt ungeklärt, ob das AMS überhaupt zu dem Geld kommt. Denn Herr H. kann die Zeugin überraschen: "Mir hat die Schuldnerberatung gesagt, dass die Forderung des AMS zwei Tage nach Ablauf der Frist eingelangt ist und vom Bezirksgericht abgelehnt worden ist." – "Das muss ich meiner Kollegin weiterleiten", sagt die Zeugin.

Technologisch fortschrittlicher Staatsanwalt

"Wann ist die Frist denn abgelaufen?", interessiert Brandstetter und wühlt im Papierberg. "Am 16. August 2017", sagt Staatsanwalt Bauer nach einem Blick auf sein Mobiltelefon. "Wieso steht das in Ihrem Handy?", ist die Richterin verblüfft. "In der Ediktsdatei", weist der Ankläger auf die Vorzüge der digitalen Verwaltung hin.

Als sich die Zeugin schon verabschiedet, bricht noch etwas aus ihr heraus, da Brandstetter zum wiederholten Mal vom "Arbeitsamt" spricht. "Bitte! Wir sind das Arbeitsmarktservice, schon seit 1994!", fleht sie.

Herr H. wird schließlich zu sechs Monaten bedingt verurteilt, er und Bauer sind damit einverstanden. Da der Angeklagte aber keinen Verteidiger hat, erhält er automatisch drei Tage Bedenkzeit, die Entscheidung ist daher nicht rechtskräftig. (Michael Möseneder, 13.9.2017)