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Die FPÖ wird sich vor einem deutschen Gericht dem Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung stellen müssen. Der Verein Filmpiraten hat in Erfurt Klage gegen die Freiheitlichen eingereicht. Auslöser sind Clips der Filmpiraten, die von der FPÖ in ihrer YouTube-Sendung "FPÖ TV" verwendet wurden. Dabei handelt es sich um Aufnahmen zum Gerichtsprozess gegen den deutschen Studenten Josef S., der nach Protesten gegen den Akademikerball verhaftet worden war.

Jahrelanger Rechtsstreit

Der Prozess in Deutschland ist die Fortsetzung eines jahrelangen Rechtsstreits. Das Material der Filmpiraten darf zwar prinzipiell weiterverwendet werden, dabei muss aber eine Namensnennung der Urheber erfolgen. Außerdem ist die Nutzung für kommerzielle Zwecke untersagt. "FPÖ TV" hatte auf die Namensnennung verzichtet. Deshalb hatten die Filmpiraten eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung verfasst.

OGH-Urteil

Im Gegenzug hatte die FPÖ eine sogenannte Feststellungsklage eingereicht, um die Ansprüche klären zu lassen. Daraus folgte ein langwieriger Prozess, den die Filmpiraten nur mit Hilfe von Spenden finanzieren konnten. Der Streit zog sich bis vor den österreichischen Obersten Gerichtshof (OGH), der im März die Feststellungsklage abwies und somit den Filmpiraten Recht gab.

Doch in "FPÖ TV" wurden die Clips der Filmpiraten weiterhin verwendet. Deshalb erfolgt nun die Klage in Erfurt. Das dortige Landgericht gab gegenüber dem MDR an, dass ein "schriftliches Vorverfahren" Mitte August eingeleitet wurde. Binnen zweier Wochen muss nun die FPÖ reagieren und angeben, ob sie sich verteidigen möchte. Andernfalls droht ein Versäumnisurteil. Noch ist unklar, ob die FPÖ den Rechtsstreit aufnimmt – der STANDARD hat um eine Stellungnahme gebeten.. Eine Anfrage des MDR wurde nicht beantwortet. (fsc, 10.9.2017)