Peter Pilz droht dem ORF mit Schadenersatzforderungen.

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Wien – Der Ausschluss der Liste Pilz von den TV-Konfrontationen des ORF zur Nationalratswahl lässt deren Gründer Peter Pilz nicht nur gegen den ORF vorgehen, sondern auch gegen die gesetzliche Regelung, auf die sich dieser beruft. Am Freitag kündigte er in einer Pressekonferenz eine Individualbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof an.

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Der ORF stellt bei der Einladungspolitik zu den Konfrontationen auf das Bestehen eines Parlamentsklubs ab. Einen solchen könnte die Liste Pilz aber selbst dann nicht gründen, wenn die nötigen fünf Abgeordneten (und nicht wie derzeit nur vier) dahinterstünden. Das ist gemäß Geschäftsordnung des Nationalrats seit 2013 nämlich auf den ersten Monat einer Gesetzgebungsperiode beschränkt.

"Willkür und Zensur"

Bei der Liste Pilz hält man das für verfassungswidrig, denn die Regelung schaffe zwei Klassen von Abgeordneten. Wer später aus einem Klub ausscheide und nicht in einen bestehenden wechsle, sei etwa von der Arbeit in den Ausschüssen ausgeschlossen. Nicht nur die Liste-Pilz-Kandidaten Daniela Holzinger, Wolfgang Zinggl und Bruno Rossmann finden das unfair, sondern mit Karl Öllinger auch ein aktuelles Mitglied der Grünen. "Das halte ich für ein Riesenproblem, deshalb unterstütze ich die Klage, nicht aber die Liste Peter Pilz", sagte er vom Pressekonferenz-Podium aus.

Pilz wetterte – wie zuletzt in Boulevard-Tageszeitungen – erneut gegen den ORF, wobei er sich speziell auf Generaldirektor Alexander Wrabetz einschoss und betonte, die Journalisten in Schutz nehmen zu wollen. Die Geschäftsführung hingegen breche systematisch das ORF-Gesetz und dessen Informationsauftrag. Der Ausschluss von den Konfrontationen sei "Willkür, das grenzt an Zensur, und wir können uns das einfach nicht gefallen lassen", so Pilz.

"Kann teuer werden"

Erneut drohte er dem Unternehmen mit millionenschweren Schadenersatzforderungen. Im Falle eines Nichteinziehens seiner Liste in den Nationalrat "kann das für den ORF immens teuer werden, kann das auch ein 20-Millionen-Verfahren werden", sagte Pilz. Die Erfolgsaussichten solcher Klagsdrohungen schätzen Juristen allerdings als äußerst gering ein.

Verfassungsrechtler Theo Öllinger hält die Beschwerde der Liste Pilz für aussichtslos. Pilz fehle schlicht die Klageberechtigung, sagte er am Freitag auf APA-Anfrage. Keine Erfolgsaussicht sieht auch Albert Steinhauser, der Klubchef der Grünen. Wann sich der VfGH mit der Beschwerde befassen wird, ist noch offen.

"Pilz kann nicht einfach gegen ein Gesetz klagen, er braucht ein Drittel der Abgeordneten", formulierte Öhlinger seine prozessualen Bedenken. Der Ex-Grüne sei Organ des Staates, er könne hier nicht mittels Individualbeschwerde als Privatperson auftreten. Auch dass insgesamt fünf Abgeordnete – jene Anzahl, die früher noch uneingeschränkt einen Klub gründen konnte – dahinter stehen, könne nicht als Legitimation dienen. (APA, 8.9.2017)