Wer ein Grundmandat in Osttirol will, hat es schwer.

Foto: APA/BARBARA GINDL

Sorry, Osttirol, es ist nichts Persönliches. Aber der Zweck von Regionalwahlkreisen ist es, dass die Stimmberechtigten dort Abgeordnete aus ihrer Region wählen können. Wenn das de facto nicht möglich ist, dann muss man die Sinnfrage stellen.

Aber beginnen wir von vorn. Das österreichische Wahlrecht unterteilt das Bundesgebiet in neun Landeswahlkreise und 39 Regionalwahlkreise. Um Mandate in einem Regionalwahlkreis zugesprochen zu bekommen, benötigt eine Partei in einem Regionalwahlkreis Stimmen in der Höhe der sogenannten Wahlzahl (gültige Stimmen im Bundesland dividiert durch die Zahl der im Landeswahlkreis zu vergebenden Mandate). Da die Wahlzahl auf Landesebene errechnet wird, ist die Grundmandatshürde in kleinen Regionalwahlkreisen selbst für regional dominante Parteien oft unrealistisch hoch.

(Tipp: Diese hervorragende Visualisierung von Flooh Perlot erklärt in wenigen Minuten, wie bei Nationalratswahlen aus Stimmen Mandate werden.)

91 Prozent für Grundmandat

Nehmen wir den Extremfall Osttirol als Beispiel. Die Wahlzahl für Tirol betrug 2013 rund 23.664 Stimmen (354.957 gültige Stimmen in im Land dividiert durch 15 zugeteilte Mandate). In Osttirol wurden aber nur 25.964 gültige Stimmen abgegeben. Um die Grundmandatshürde zu nehmen, hätte eine Partei in Osttirol also über 91 (!) Prozent der Stimmen erreichen müssen. Je nach Wahlbeteiligung und Bevölkerungsentwicklung ist es für die Zukunft auch nicht ausgeschlossen, dass man im Bezirk Lienz einmal über 100 Prozent der gültigen Stimmen für ein Grundmandat brauchen wird.

Wie die Grafik unten zeigt, ist die Problematik klein geschnittener Wahlkreise aber nicht auf Osttirol beschränkt. Dargestellt wird hier der Anteil an der Grundmandatshürde, der von der stärksten Partei im Wahlkreis 2013 erreicht wurde (die ÖVP in Osttirol erzielte also etwa nur 44 Prozent der Stimmen, die für ein Mandat Regionalwahlkreis nötig gewesen wären). Nicht viel besser schaut es in den Wahlkreisen Salzburg und Innsbruck aus. Auch in zwei Wiener Wahlkreisen fehlte der jeweils stärksten Partei einiges auf die Grundmandatshürde.

Sollte sich unser Parteiensystem weiter fragmentieren (was ein Schrumpfen besonders der größeren Parteien bedeutet), würde die Grundmandatshürde in immer mehr Regionalwahlkreisen außer Reichweite rücken. Will man aber regional verankerte Abgeordnete im Nationalrat haben, müsste man als Konsequenz den Zuschnitt der Wahlkreise so ändern, dass überall realistische Chancen auf Grundmandate bestehen.

Für Osttirol besteht allerdings die Schwierigkeit, dass das Bundesverfassungsgesetz "räumlich geschlossene Regionalwahlkreise" (Art 26, Abs 2) innerhalb von Bundesländergrenzen vorschreibt. Somit werden die Wähler im Bezirk Lienz wohl noch länger auf eine direkt gewählte Vertretung aus ihrer Region warten. (Laurenz Ennser-Jedenastik, 4.9.2017)