Nach Österreich reiht sich auch Kenia in die Liste jener Länder ein, deren Präsidentenwahl nach Ungereimtheiten bei der Auszählung wiederholt werden muss. Und wie hierzulande vor einem Jahr wirft auch in Kenia das oberste Gericht nicht der Regierung Betrugsabsicht vor, sondern der Wahlkommission schlampigen Umgang mit den Stimmen. Beim Umfang hören sich die Gemeinsamkeiten freilich auf: Fünf Millionen Stimmen, also rund ein Drittel aller Wahlzettel, stehen in Kenia infrage.

Und es geht um gravierende Mängel, die auch den internationalen Beobachtern durchaus hätten auffallen können, bevor sie das Votum vom 8. August eilig zur "freien und fairen Wahl" deklarierten: Der ungeklärte Mord am IT-Spezialisten der Wahlkommission, auf den Hacking-Vorwürfe der Opposition folgten, zählt etwa dazu – und auch Unterschiede zwischen digital übermittelten Ergebnissen und jenen, die schriftlich von Beisitzern festgehalten wurden.

Wenn die Beobachter nun sagen, sie hätten nur den Wahltag beurteilt und auf Mängel hingewiesen, dann verschweigen sie, was ihnen sicher selbst bewusst ist: Wenn Vertreter von USA und EU ein Votum loben, wurde das bisher als Gütesiegel aufgefasst. Diese Marke ist nun beschädigt. Und ist das Urteil der Beobachter nicht mehr glaubhaft, haben unterlegene Kandidaten leichtes Spiel, Zweifel zu säen. Das öffnet jener Gewalt die Tür, die man mit dem milden Urteil in Kenia vielleicht vermeiden wollte. (Manuel Escher, 3.9.2017)