Das Ministerium hat die mit der Heimopferrente befasste Volksanwaltschaft (VA) informiert, dass man die Anträge nun doch zeitnah bearbeiten werde (Symbolbild).

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Innsbruck – Das Sozialministerium hat umgehend auf die im STANDARD aufgezeigten Mängel im neuen Heimopfergesetz reagiert. Denn ein Teil der Anträge auf die Heimopferpension von 300 Euro monatlich wird derzeit von der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) wegen einer Pattsituation zwischen dem neuen Heimopfergesetz und dem Verbrechensopfergesetz (VGO) nicht bearbeitet. Durch eine Lücke im Gesetz könnte es passieren, dass es zu einer Rückforderung seitens der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) gegenüber Heimopfern kommt, wenn diese Anträge nach beiden Gesetzen gestellt haben. Um das zu vermeiden, habe man davon betroffene Anträge vorerst nicht bearbeitet. Nachdem Anträge nach dem VGO aber erfahrungsgemäß jahrelang dauern, fürchteten Betroffene, dadurch um ihre Ansprüche gebracht zu werden.

Das Ministerium hat die mit der Heimopferrente befasste Volksanwaltschaft (VA) informiert, dass man diese Anträge nun doch zeitnah bearbeiten werde. Die Betroffenen müssen nur eine Erklärung unterzeichnen, in der sie sich mit der etwaigen Aufrechnung zugestandener Entschädigungen einverstanden erklären, um mögliche Rückforderungen zu vermeiden.

Kräuter sammelt Probleme

Volksanwalt Günther Kräuter will Betroffene kontaktieren, um das Problem zu lösen. Zudem werde man seitens der Rentenkommission der VA das Heimopfergesetz nun sehr genau in der Praxis prüfen. Man sammle alle Schwachstellen und werde sich, sobald der neue Nationalrat konstituiert ist, mit Verbesserungsvorschlägen an den Gesetzgeber wenden, so Kräuter. (Steffen Arora, 1.9.2017)