Wien – Der seit 2010 beim Handelsgericht Wien anhängige Gerichtsstreit der Spot GmbH gegen die Raiffeisen Informatik BeteiligungsgmbH (RIB) rund um den Syscom-Kauf ist einen Schritt weitergekommen. Ende Juli hat Gerichtssachverständiger Werner Festa sein Gutachten abgegeben – und die neue Richterin hat entschieden, dass der Sachverständige nicht befangen ist. Das hatte die Klägerin behauptet. Festa soll errechnen, was die Syscom beim Verkauf an Spot 2007 wert war.

Die Spot von Thomas Scheiner hatte die IT-Gesellschaft um einen Euro von der RIB gekauft; 2009 ging sie pleite. Scheiner klagte die RIB auf 2,1 Millionen Euro, mit ihr Syscom-Wirtschaftsprüfer KPMG. Zudem läuft ein Strafverfahren, es gilt die Unschuldsvermutung.

Keine Befangenheit

Dass Festa bzw. seine Interfides auch bei der Fusion der Raiffeisen Zentralbank mit der Raiffeisen Bank International tätig war, bewog die Spot im Frühling zu einem Ablehnungsantrag wegen Befangenheit. Zudem wehrte sie sich gegen Festa, weil er sein Gutachten noch immer nicht abgegeben hatte.

Die Richterin allerdings fand keine Gründe für eine Befangenheit, die Klägerin stelle diesbezüglich "Vermutungen" an. Und: Ihr, der Richterin, sei aus eigener Erfahrung "bekannt, dass Festa geradezu habituell nicht zu den flottesten Sachverständigen zählt". Er erstatte seine Gutachten "geradezu immer unter Verletzung bzw. mit Erstreckung der ursprünglich aufgetragenen Frist", schreibt sie in ihrem Beschluss, aber seine Expertisen seien "sachlich gut aufgearbeitet", "sorgfältig erstellt" und "nachvollziehbar".

Auch Festa fühlte sich nicht befangen. Seinem entsprechenden Schreiben vom 31. Juli ans Gericht legte er auch das Gutachten bei, "in einem verschlossenen und per Rundstempel versiegelten Kuvert". (Renate Graber, 18.8.2017)