Salzburg – Der Verkehr kommt in den Sommermonaten in der Stadt Salzburg nicht zur Ruhe. Auch die Debatte um die Verkehrspolitik in Österreichs Stauhauptstadt steht in der politischen Sommerpause nicht still. Nun muss die Stadt mit ihrer geplanten flächendeckenden Pendlermaut zurückrudern, weil das Land sich dagegenstellt. Stattdessen will die Stadt nun auch in den Stadtteilen an der Peripherie Salzburgs gebührenpflichtige Kurzparkzonen einführen.

Ein merkwürdiger Kompromiss – verschärft doch die gewaltige Ausweitung der Kurzparkzone den Druck auf die Pendler. Stadtrandbezirke, die derzeit vom Pendler-Parkdruck am meisten betroffen sind, werden zur Kurzparkzone: der Süden der Stadt Salzburg und der Stadtteil Schallmoos. Ein entsprechender Beschluss im Salzburger Gemeinderat soll noch vor der Bürgermeisterwahl im November gefasst werden.

Dies sei rechtlich leichter möglich als die ursprünglich angedachten "grünen Zonen", in denen Pendler pauschalierte Monats- oder Jahrestickets erwerben hätten können. "Ich habe dazu schon positive informelle Vorgespräche mit Vizebürgermeister Harry Preuner und Klubobmann Bernhard Auinger geführt", sagt Verkehrsstadtrat Johann Padutsch (Grüne).

Land äußerte rechtliche Bedenken

SPÖ und Grüne haben im Juli eine flächendeckende Parkraumbewirtschaftung für das gesamte Stadtgebiet beschlossen. Die rund 60.000 Einpendler in die Stadt hätten eine Pendlermaut fürs Parken auf öffentlichen Straßen zahlen sollen. Für eine Jahreskarte waren 540 Euro angedacht. Die Juristen der Landesregierung haben sich in der Vorwoche aber wegen schwerer rechtlicher Bedenken gegen die geplanten Pendler-Parktickets ausgesprochen. Die Einhebung einer Parkpauschale für Pendler sei nur monatlich möglich, eine Jahrespauschale hingegen "eindeutig gesetzeswidrig."

Verkehrsstadtrat Johann Padutsch (Bürgerliste) kündigte am Freitag an, noch einmal mit dem Land verhandeln zu wollen. Komme es aber zu keiner raschen Lösung mit dem Land, werde das ursprüngliche Vorhaben vorerst nicht weiterverfolgt. Das Land hat angekündigt, die Einführung der Zonen in der vorgesehenen Form per Verordnung aufzuheben. Die Stadt hätte dann versuchen müssen, die Pendlermaut vor dem Verfassungsgerichtshof durchzufechten. "Unsere Juristen versichern mir nach Analyse der rechtlichen Argumentation des Landes, dass unsere Chancen dabei gar nicht so schlecht sind", sagte Padutsch. Eine lange rechtliche Auseinandersetzung bis vor den Verfassungsgerichtshof sei wegen der Stausituation aber weder im Sinne der Stadt noch im Sinne der Anrainer. (Stefanie Ruep, 18.08.2017)