Der Werbeblocker "Adblock Plus" des Kölner Unternehmens Eyeo ist zulässig. Zu diesem Urteil kam das Oberlandesgericht München am Donnerstag. Sie würden nicht gegen das Kartell- Urheber- oder Wettbewerbsrecht verstoßen. Mit dieser Entscheidung wies das Gericht Klagen gleich mehrerer Medien, darunter die "Süddeutsche Zeitung", ProsiebenSat.1 und der RTL-Tochter IP Deutschland, ab.

Dem Unternehmen ist es somit weiterhin gestattet, Werbung zu blockieren, aber auch, diese gegen Geld wieder freizuschalten. Da das Oberlandesgerichtshof Köln aber eine andere Entscheidung getroffen hatte – nämlich, dass Adblocker sehr wohl unzulässig sind – wurde der Fall für den Bundesgerichtshof zugelassen. (red, 17.8.2017)