Vor einer Woche hat die EU ihre Sanktionen gegen das nordkoreanische Regime erneut verschärft. Außenbeauftragte Federica Mogherini kündigte am Dienstag nach einem Sondertreffen der für Sicherheitsfragen zuständigen EU-Botschafter an, man werde diese Strafmaßnahmen weiter anpassen, falls diplomatische Bemühungen zur Beilegung der Krise erfolglos bleiben.

Dagegen, dass laut offiziellen Zahlen 624 Nordkoreaner, davon 534 in Polen, mit einer befristeten Arbeitserlaubnis in der EU beschäftigt sind, ist die Union allerdings machtlos. Man sei sich des Problems "sehr bewusst", erklärte eine Sprecherin Mogherinis nach dem Treffen in Brüssel.

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Nordkoreanischer Schweißer in der Danziger Werft (Archivbild, März 2006).
Foto: AP/Wojtek Jakubowski

Die Nordkoreaner werden vor allem auf Baustellen und in Werften beschäftigt und sind 62 Stunden die Woche im Einsatz. Laut NGO-Angaben erhalten sie etwa 70 Euro im Monat. Der Rest ihres Monatslohns abzüglich einer Provision für die Leiharbeiterfirmen geht direkt an das Pjöngjanger Regime. Untergebracht sind die Arbeiter oft in Containern, die sie nur in Gruppen verlassen dürfen.

Nur selten gelingt es Journalisten, mit den streng bewachten Nordkoreanern Kontakt aufzunehmen. Die Arbeiter stammen aus Familien, in denen es keine Opposition gegen das Regime gibt, sie verbringen drei bis fünf Jahre im Ausland. Ob sie sich freiwillig für die Auslandseinsätze melden, ist nicht bekannt.

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Dem AP-Fotografen Czarek Sokolowski gelang es 2006, nordkoreanische Arbeiter in ihrer Unterkunft zu besuchen.
Foto: AP/Czarek Sokolowski

Polens Regierung argumentiert, man könne einmal erteilte Arbeitsgenehmigungen nicht einfach zurückziehen. Die neuen Sanktionen würden dies allerdings sehr wohl ermöglichen, wenn der Verdacht besteht, dass die Devisen aus dem Geschäft mit den Arbeitern in das Raketen- oder Nuklearprogramm Nordkoreas fließen.

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Arbeitskräfteexport ist eine wichtige Einnahmequelle für das nordkoreanische Regime: Neben EU-Staaten sind sie vor allem in Russland tätig.
Foto: AP/Czarek Sokolowski

Noch im Vorjahr wurden in der EU 65 neue Arbeitsvisa für Nordkoreaner ausgestellt – 53 in Polen und acht in Deutschland, berichtet die "Süddeutsche Zeitung". Die EU kann gegen Verstöße gegen Menschenrechte und Arbeitsstandards wenig tun: Dafür sind in erster Linie die Mitgliedstaaten zuständig, ein Vertragsverletzungsverfahren wegen Verstoßes gegen die Sanktionen sei derzeit nicht gerechtfertigt, so die Mogherini-Sprecherin. (bed, 17.8.2017)