Wien – Die Grünen haben am Mittwoch eine Verschärfung der Regeln bei Wahlkampf-Spenden eingefordert. Klubobmann Albert Steinhauser will (auch mit Verweis auf das aktuelle "Crowdfunding" von ÖVP-Obmann Sebastian Kurz) einerseits ein generelles Verbot von Unternehmensspenden, andererseits sollen die Privatspenden begrenzt werden – und zwar auf 10.000 Euro pro Person und Kalenderjahr.

Steinhauser sprach im Zusammenhang mit den Wahlkampfspenden von einer drohenden "Amerikanisierung" der Wahlkämpfe. Dort hätten etwa Pharmaunternehmer im vergangenen Präsidentschaftswahlkampf Spenden gezahlt und danach sei das Thema der Kostensenkung auf Medikamente verschwunden gewesen, so der Abgeordnete.

In Österreich hat Steinhauser vor allem die ÖVP im Visier: Sebastian Kurz habe ein "System der Spendenkeilerei" ausgerufen – das mache er zwar "durchaus öffentlich, aber er kassiert große Geldspenden von externen Sponsoren. Das ist nicht illegal, aber auch nicht folgenlos", so der Klubobmann. Denn: "Das führt zu einem System der Verfilzung von politischen Entscheidungen und wirtschaftlichen Interessen der Sponsoren." Steinhauser verwies darauf, dass von den gut 1 Millionen Euro an Spendengeldern, die die ÖVP bisher gesammelt hat, 70 Prozent von Spendern kommen, die mehr als 10.000 Euro gespendet haben – und diese 70 Prozent würden nur von 18 Spendern kommen, darunter neun Unternehmen und neun Privatpersonen mit unternehmerischem Hintergrund.

Sanktionen an Deutschland anpassen

Neben den genannten Punkten treten die Grünen auch dafür ein, dass künftig Personenkomitees und Fördervereine voll zu einer Partei zugeordnet werden und unter die Regeln für die Wahlkampffinanzierung fallen sollen. Derzeit würde man mit derartigen "Umgehungskonstruktionen" die Regeln (etwa für die Kostenobergrenzen, Anm.) aushebeln, so Steinhauser. Außerdem sollte es die Möglichkeit der Direktprüfung von Parteien durch den Rechnungshof geben, und die strafrechtlichen Bestimmungen bei Verstößen sollten sich an den Regelungen in Deutschland orientieren.

Grün-Mandatar Dieter Brosz forderte außerdem, dass es bei der finanziellen Bewertung von Sachspenden klarere Regelungen brauche: So müsse etwa ein vom Parlamentsklub bezahltes Inserat oder Plakat als Spende an die jeweilige Partei gelten; derzeit falle derartiges als Sachspende nicht unter die Wahlkampfkosten-Begrenzung. Zusätzlich brauche es auch die Klarstellung im Gesetz, dass nicht nur "unrichtige oder unvollständige" Berichte der Parteien zu den Spenden zu Sanktionen führen, sondern auch das Ausbleiben eines Berichtes – denn letzteres werde derzeit nicht als "unvollständig" bewertet.

Einen Anlauf für die Umsetzung der Verschärfungen wollen Steinhauser und Brosz bereits bei den noch vor der Nationalratswahl anstehenden Nationalratssitzungen im Herbst machen; gelten sollen die Regeln für alle Wahlkämpfe nach dieser Wahl. Von den strengeren Bestimmungen erfasst sein sollen übrigens nur jene Parteien, die bereits Parteienförderung beziehen. Neue Gruppierungen, die noch nicht im Nationalrat oder anderen Gebietskörperschaften vertreten sind, sollen davon nicht betroffen sein, wie Brosz präzisierte. (APA, 16.8.2017)