Wien – Vizekanzler Wolfgang Brandstetter (ÖVP) hält noch einige Gesetzesbeschlüsse vor der Wahl für möglich: Die Umsetzung der Richtlinie zum Vergaberecht, die Abschaffung des Kumulationsprinzips bei Verwaltungsstrafen und eine kleinere Privatstiftungs-Reform könnte die SP-VP-Koalition noch erledigen. Außerdem drängte der Justizminister im APA-Interview einmal mehr auf Umsetzung des Sicherheitspakets.

Am 20. September tritt der Nationalrat nach der Sommerpause wieder zusammen. In dieser Sitzung könnte man "noch das eine oder andere erledigen". Mit der SPÖ – Kanzleramtsminister Thomas Drozda u.a. – sei er in regelmäßigem Kontakt, "wir bemühen uns, zu erledigen was noch offen ist".

Optimistisch für Vergaberechtsnovelle

Durchaus optimistisch ist Brandstetter für die Vergaberechtsnovelle. Sie scheiterte vor dem Sommer an koalitionärer Uneinigkeit über Direktvergaben im Bahnbereich – aber der Beschluss wäre an sich geboten, hat die EU-Kommission doch schon im Mai 2016 ein Vertragsverletzungsverfahren eröffnet, weil Österreich die Richtlinie noch nicht umgesetzt hat.

Dringend nötig wäre es aus Sicht Brandstetters auch, das Kumulationsprinzip bei Verwaltungsstrafen abzuschaffen – was auch ein dringender Wunsch der Wirtschaftskammer ist. Die Sozialpartner haben sich Ende Juni auf einen Vorschlag geeinigt, mit dem Mehrfachstrafen für ein und dasselbe Delikt zumindest abgeschwächt würden. Das geht Brandstetter aber zu wenig weit, darüber möchte er noch reden.

Abgeschlossen wurde am 7. August die Begutachtung einer Privatstiftungs-Novelle. Sie sieht mehr Transparenz, stärkeren Gläubigerschutz und mehr Kontrollrechte für Stifter und Begünstigte vor, um Stiftungen attraktiver zu machen und ein Abwandern ins Ausland zu verhindern. Auch hier hält Brandstetter einen Beschluss für möglich, "das könnte noch kommen".

Heikles Thema Sicherheitspaket

Ein "schwieriges und heikles Thema" sei hingegen, räumt der Minister ein, das Sicherheitspaket – konkret sein Vorschlag für die Überwachung von Internet-Telefonie und Messengerdiensten wie WhatsApp und Skype. In der Begutachtung – die noch bis 21. August läuft – gab es viel Kritik und angesichts massiver Rechts- und Datenschutzbedenken zeigte sich auch der Koalitionspartner nicht mehr bereit zuzustimmen. Er sei, versicherte Brandstetter, "gesprächsbereit" – man könne über "noch mehr" rechtsstaatliche Absicherung reden oder auch eventuell über einen engeren Kreis von Straftaten, bei denen die neue Überwachung infrage kommt.

"Keine Alternative" gebe es aber zur Vorgangsweise. Die vorgeschlagene Software – die eingeschleust werden muss – sei derzeit die einzige Möglichkeit, Skype oder WhatsApp zu überwachen. Die Provider selbst könnten dies nicht, seien die Nachrichten doch in den Geräten verschlüsselt. Und in seinem Entwurf sei, so Brandstetter, staatsanwaltliche und gerichtliche Genehmigung sowie eine Befristung der Regelung auf fünf Jahre vorgesehen. Anders als in Deutschland sei es nicht geplant, auch die Festplatte auszulesen, trat Brandstetter der Kritik entgegen, es handle sich doch um einen "Bundestrojaner". (15.8.2017I