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Während die deutschen Behörden Einbürgerungen melden, gibt es mit den USA keinen Datenaustausch.

Foto: getty/fink avenue

Wien – Türkische Doppelstaatsbürger sind derzeit in aller Munde, aber auch mit anderen Staaten funktioniere die Kooperation schlecht, wenn es um Auskünfte über Doppelstaatsbürgerschaften geht, sagt Werner Sedlak, Leiter der Magistratsabteilung 35 in Wien.

So verweigerten beispielsweise die USA, Russland und Kanada in der Regel Auskünfte über angenommene Staatsbürgerschaften, sagt Sedlak. Österreichische Behörden sind aber auf solche Informationen angewiesen, um illegale Doppelstaatsbürgerschaften zu entdecken.

Kein Datenaustausch

Zwar werden Ausländer, die sich in Österreich einbürgern lassen, darauf aufmerksam gemacht, dass sie die österreichische Staatszugehörigkeit ablegen müssen, wenn sie eine andere Nationalität annehmen. Die Betroffenen müssen das per Unterschrift bestätigen. Dennoch wisse niemand, ob sie sich an diese Auflage auch halten – es sei denn, die heimischen Behörden werden vom Ausland über eine neuerliche Einbürgerung verständigt. Es gebe zwar ein völkerrechtliches Übereinkommen für einen solchen Datenaustausch, dieses wurde laut Sedlak aber von vielen Staaten nicht ratifiziert.

Oft kein böser Wille

Zudem stecke nicht immer böser Wille dahinter, wenn ein Fall nicht gemeldet werde, sagt Sedlak. "Es hängt oft von Zufälligkeiten ab", sagt der Behördenleiter. "Manchmal wird einfach darauf vergessen."

Mit Deutschland funktioniere die Kooperation relativ gut, sagt der Leiter der Behörde, die für die Vollziehung im Bereich Staatsbürgerschaften zuständig ist und österreichweit die meisten Fälle betreut.

Bis die Aufarbeitung der Verdachtsfälle auf illegale österreichisch-türkische Doppelstaatsbürgerschaften abgeschlossen ist, werden jedenfalls mindestens Monate vergehen. Jeder einzelne Fall erfordere ein aufwendiges Prozedere, wobei im ersten Schritt abgeklärt wird, bei welchen Fällen es sich wider der Behauptung gar nicht um Doppelstaatsbürgerschaften handelt. Im zweiten Schritt werde ermittelt, welche Doppelnationalitäten legal sind. In der Restmenge der möglicherweise illegalen Doppelstaatsbürgerschaften wird dann ein Feststellungsverfahren eingeleitet. (Maria Sterkl, 10.8.2017)