Insgesamt 570.700 Euro müssen die drei Abgeordneten an ihre alte Partei zahlen, auch 80.000 Euro Anwaltskosten sind zu begleichen.

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Innsbruck – Die jahrelangen Grabenkämpfe der Tiroler Oppositionspartei Vorwärts Tirol mit ihren ehemaligen, im Landtag unter "Impuls Tirol" firmierenden drei Landtagsabgeordneten haben nun ein brisantes Urteil des Obersten Gerichtshof zur Folge: Das Höchstgericht entschied, dass die Abgeordneten wegen Nichtbeantragung der Parteienförderung für 2016 insgesamt 570.700 Euro sowie rund 80.000 an Anwaltskosten zu zahlen haben.

Das alles sei binnen 14 Tagen zu berappen, lautet das rechtskräftige Urteil des Höchstgerichts gegen die Abgeordneten Hans Lindenberger, Maria Zwölfer und Josef Schett, über das die "Tiroler Tageszeitung" am Freitag berichtete. Vor dem Landesgericht Innsbruck und dem Oberlandesgericht war Vorwärts Tirol mit der Klage noch abgeblitzt. Der Oberste Gerichtshof begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass der im Tiroler Parteienförderungsgesetz "zum Ausdruck kommende Wählerzuspruch sich nicht notwendigerweise dadurch ändern" müsse, dass sich später die Abgeordneten von der Partei abwenden. Es wird auf das "Versteinerungsprinzip" der bei der Landtagswahl angetretenen Wählergruppe verwiesen.

"Vorsätzlich Mitwirkungspflicht verletzt"

Daran, dass "die Beklagten schuldhaft, sogar vorsätzlich, ihre ausdrücklich übernommene Mitwirkungspflicht verletzt und damit den Schaden der klagenden Partei verursacht haben", könne kein Zweifel bestehen, hieß es. Die Abgeordneten hätten die Parteienförderung rechtzeitig bis 15. Dezember 2015 beantragen müssen – daran ändere auch ein vom Amt der Tiroler Landesregierung in Auftrag gegebenes Gutachten nichts, das zu einer gegenteiligen Rechtsmeinung gekommen war.

Der OGH nahm auch Bezug auf einen mehrheitlich angenommen Dringlichkeitsantrag des Landtags vom 17. Dezember 2015, mit dem die Landesregierung aufgefordert wurde, die Auszahlung der Parteienförderung an Vorwärts Tirol einzustellen. Indem die Beklagten dies als authentische Interpretation qualifizieren, hätten sie dadurch jede inhaltliche Auseinandersetzung mit den Erfordernissen für einen solchen Gesetzgebungsakt unterlassen, so der OGH.

Impuls Tirol verweist auf Gutachten

Genau hier hakt aber der ehemalige Vorwärts-Tirol-Obmann und nunmehrige Impuls-Tirol-Klubobmann Lindenberger gegenüber der APA ein. Das Land Tirol habe vertreten durch Landeshauptmann und Finanzreferent Günther Platter (ÖVP) zwei Gutachten in Auftrag gegeben, die beide zu demselben Schluss kommen würden: Mangels Abgeordneten sei die Parteienförderung an Vorwärts Tirol nicht mehr auszuzahlen. Das habe dann auch den Landtagsbeschluss zur Folge gehabt. Diese Rechtsauffassung sei auch von vier Gerichten bestätigt worden. "Nur" der OGH habe anders entschieden. "Die Sache ist ganz einfach: Das Land Tirol wird die Mittel freigeben. Die sind ja vorhanden", so Lindenberger. Er und seine beiden Kollegen hätten sich schließlich an Beschlüsse des Landes zu halten gehabt. Lindenberger sieht daher keine Verpflichtung, die Gelder aus der eigenen Tasche zu berappen.

Noch keine Entscheidung gibt es hinsichtlich der Nichtbeantragung der Parteienförderung für das Jahr 2017. Hier könnte den drei Landtagsabgeordneten noch einmal Ungemach drohen.

Land Tirol prüft

Das Land Tirol wird die"rückwirkende Auszahlung der Parteienförderung an Vorwärts Tirol prüfen. Dies kündigte das Land in einer Reaktion auf das OGH-Urteil an.

Faktum sei jedoch, "dass ein gesetzeskonformer Antrag auf Parteienförderung für Vorwärts Tirol für das Jahr 2016 nicht gestellt wurde und der OGH es als schuldhaft und vorsätzlich einstuft, dass die drei beklagten Abgeordneten ihre Mitwirkung an einer solchen Antragstellung entgegen ihrer schriftlichen Zusage unterlassen haben", hieß es weiters. In diesem Zusammenhang habe das Höchstgericht ausdrücklich betont, dass ihnen eine Antragstellung ohne Weiteres möglich und zumutbar gewesen wäre. Und dies selbst wenn sie die Auffassung vertraten, dass Vorwärts Tirol die Parteienförderung ohnehin nicht (mehr) zustünde.

Die weitere Frage, ob die Parteienförderung im Fall einer Antragstellung an Vorwärts Tirol ausbezahlt hätte werden dürfen, war von der zuständigen Behörde jedoch nie zu klären, da Abgeordneten nach ihrem Parteiaustritt ja nie einen Antrag auf Parteienförderung gestellt haben, wurde zudem betont. "Auch wenn es zu dieser Frage in diversen Rechtsgutachten unterschiedliche Auffassungen gibt, wird festgehalten, dass das Land Tirol stets völlig rechtskonform agiert hat", stellten die Landes-Verantwortlichen klar. (APA, 4.8.2017)