So sieht sie jetzt aus, bis 2023 sollen alle Österreicher eine E-Card mit Passfoto habe. Diese soll auch als Bürgerkarte fungieren.

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Wien – Die E-Card soll künftig nicht nur mit Foto versehen werden, sie soll auch als neuartige Bürgerkarte fungieren, erklärte Alexander Biach, Chef des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger, am Mittwoch in einem Hintergrundgespräch. Die alten E-Cards sollen ab 2019 nach und nach ausgetauscht werden, ab 2023 wird es eine Verpflichtung zum Foto darauf geben.

"Es haben mehr Menschen eine E-Card als einen Pass", sagte Biach. Mit der Bürgerkarte können online auch Amtswege absolviert werden, zum Beispiel die Abmeldung des Wohnsitzes, eine Verlustmeldung oder der Antrag auf eine Wahlkarte. Zwar konnte man die E-Card bereits als Bürgerkarte verwenden, dafür brauchte es aber ein Lesegerät, was offenbar wenig Anklang fand – derzeit seien lediglich 37.000 E-Cards mit der Funktion ausgestattet; die Handysignatur als Unterschrift für Amtswege im Internet fand mehr Anklang.

Die künftige E-Card mit Bürgerkartenfunktion soll – laut Biach zirka ab 2021 – mit einer NFC-Funktion ausgestattet sein, wie schon viele Bankomatkarten, die per Funk Daten übertragen. Das soll auch eine Funkverbindung zum Smartphone ermöglichen. Im Gesundheitsministerium bewertet man die Pläne positiv.

E-Medikation: Verordnung im Oktober

Weiters verkündete Biach, er habe die Zusage von Gesundheitsministerin Pamela Rendi-Wagner (SPÖ), dass noch im Oktober die Verordnung für die E-Medikation vorliegen werde. Dabei geht es um eine Datenbank, in der für jeden Patienten die von Ärzten verordneten beziehungsweise von Apotheken abgegebenen Medikamente gespeichert werden. Dies ist Teil der elektronischen Gesundheitsakte (Elga).

Gespräche über Geld für Ärzte

Ein Pilotprojekt im steirischen Deutschlandsberg hatte Widerstand der Ärztekammer hervorgerufen. Ursprünglich war von einem Österreich-Roll-out ab Frühjahr 2017 ausgegangen worden. Es gebe laut Biach Gespräche über eine Anschubfinanzierung, die die Ärztekammer fordert. Deren Vizepräsident Johannes Steinhart sagte dem STANDARD, man sei für die E-Medikation, Bedingung sei aber eine Anschub- sowie eine Dauerfinanzierung. Deren Höhe konnte er nicht nennen.

Elga soll 80 Millionen jährlich sparen

Mit allen Anwendungen von Elga will der Hauptverband ab 2021 einen Verwaltungsaufwand über rund 80 Millionen Euro im Jahr einsparen. Sie zählt da auch schon den E-Impfpass mit, auf den sich Gesundheitsministerium, Länder und Hauptverband zwar verständigt haben, Details werden aber erst ausgearbeitet – laut Ministerium bis Ende 2017. 2018 soll ein Pilotbetrieb starten.

Weitere Elga-Anwendungen sind der E-Befund, dessen Roll-out auf den niedergelassenen Bereich in der zweiten Jahreshälfte 2017 starten soll, die E-Medikation und das E-Rezept sowie elektronische Anträge für Heilbehelfe und bewilligungspflichtige Untersuchungen (etwa CTs und MRTs).

Probleme mit Befundsuche bei Elga

Die Spitäler arbeiten bereits mit den E-Befunden – bis auf jene im Burgenland, das bald nachzieht. Beim Einscannen der Befunde als PDFs muss laut Biach aber noch technisch nachgebessert werden. Außerdem brauche es eine Art "Management Summary" zu Befunden, damit zum ein behandelnder Arzt schnell genug das für ihn Relevante finden kann.

120 Millionen Euro Ersparnis pro Jahr

Durch weitere Bündelungen bei Einkauf und Rechenzentren sowie die vermehrte Verwendung der Versicherten von Services der Website meinesv.at erwartet Biach weitere 40 Millionen Euro Einsparung pro Jahr ab 2021. Das macht Gesamteinsparungen von 120 Millionen Euro im Jahr für den Verwaltungsaufwand der Sozialversicherungsträger ab 2021. Auf meinesv.at können unter anderem Arztrechnungen eingesehen und Anträge auf Kostenrückerstattungen gestellt werden. Der Hauptverband müsse dies noch besser bewerben.

Biach erwartet sich weiters Erkenntnisse durch die Effizienzstudie zum Einsparungspotenzial der Sozialversicherungsträger, sagte Biach. Deren Präsentation durch das Sozialministerium wird für Mitte August erwartet. (Gudrun Springer, 2.8.2017)