Auch kräftiges Polieren kann den Imageschaden nicht verhindern.

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Wien – Der öffentliche Druck ist offenbar doch zu groß geworden. In die Aufarbeitung des VW-Abgasskandals durch die österreichische Justiz ist neuer Schwung gekommen. Am Dienstag gab die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft bekannt, dass sie gegen zwei Verbände nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz ermittelt sowie gegen deren Entscheidungsträger.

Zuvor hatte der Verein für Konsumenteninformation (VKI), der tausende durch Abgasmanipulationen geschädigte Autobesitzer vertritt, vermeldet, dass die WKStA gegen die Volkswagen AG und die Robert Bosch GmbH ermittelt – nachdem der VKI bei der Oberstaatsanwaltschaft eine Beschwerde eingebracht habe.

Die Anklagebehörde bestreitet diese Darstellung, räumt aber ein, dass sie erst im März 2017 Antwort auf ihr nach Ausbruch von Dieselgate gerichtetes Rechtshilfeersuchen an die Staatsanwaltschaft Braunschweig erhalten habe.

Erst aufgrund des sich daraus ergebenden konkreten Anfangsverdachts habe man Ermittlungen wegen schweren Betrugs, vorsätzlicher Beeinträchtigung der Umwelt und Abgabenhinterziehung gegen zwei Konzerne und deren Manager einleiten können. Die Justiz musste also nicht mehr gegen unbekannt vorgehen.

Abgeblitzt

Abgeblitzt war mit einer Klage in dieser Sache auch Rechtsanwalt Michael Poduschka. Ihm war im Frühjahr 2017 vom Oberlandesgericht Wien rechtskräftig beschieden worden, dass es laut Verbandsverantwortlichkeitsgesetz keine Handhabe gegen VW gebe.

Wer oder was auch immer den Druck erhöht und Aktivität ausgelöst hat: Für die betroffenen Autobesitzer haben die Untersuchungen gemäß Unternehmensstrafrecht einen großen Vorteil: Schadensersatzansprüche verjähren nicht mehr.

Auch nicht, wenn der von Volkswagen beziehungsweise deren Österreichableger Porsche-Holding abgegebene Verjährungsverzicht Ende 2017 abläuft.

Olaf informiert deutsche Staatsanwaltschaft

Auf die Tube drückt auch die EU-Antibetrugsbehörde Olaf. Sie hat bei ihren Ermittlungen im VW-Abgasskandal Hinweise auf konkretes Fehlverhalten entdeckt und ihren Abschlussbericht nach eigenen Angaben zusammen mit juristischen Empfehlungen an die Staatsanwaltschaft Braunschweig weitergeleitet. Um welche Empfehlungen es sich dabei handelt, verriet die Behörde am Dienstag nicht.

Zugleich seien administrative Empfehlungen an die Europäische Investitionsbank (EIB) gegangen, von der VW Kredite für die Entwicklung umweltfreundlicher Motoren erhalten hat. In der Folge zahlte der Wolfsburger Konzern 975 Millionen Euro vorzeitig zurück. Die EIB hat Volkswagen seit 1990 fast fünf Milliarden Euro an günstigen Krediten gewährt – unter anderem zur Entwicklung sauberer Motoren.

VW bekräftigte mehrfach, sämtliche EU-Gelder zweckmäßig verwendet zu haben, auch die EIB-Kredite, was die EIB nach einer internen Untersuchung bestätigt habe. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Braunschweig sagte, ihm sei kein Verfahren in dieser Sache bekannt. (Luise Ungerboeck, 2.8.2017)