Erledigen Sie Ihren Einkauf bereits elektronisch? Und wenn ja, tun Sie es während Ihrer Arbeitszeit? Wenn Sie jetzt die erste Frage mit "Ja" und die zweite mit "Nein" beantwortet haben, dann liegen Sie im europäischen Trend – Arbeitnehmer quer von Irland bis Rumänien verschwenden keine Arbeitszeit für Online Shopping, sondern erledigen ihren Internet-Einkauf in der Freizeit. Das ergab die europaweit durchgeführte Umfrage der Jobsuchmaschine Jobswype unter 1188 Usern.

Hauptsächlich in der Freizeit

Demnach haben 71 Prozent der Österreicher im letzten Monat nie während der Arbeitszeit online eingekauft, 18 Prozent ein- bis dreimal getan und 11 Prozent öfter. Die absolute Mehrheit der europäischen Arbeitnehmer, je nach Land, zwischen 71 und 89 Prozent, kann sich nicht vorstellen, während der Arbeitszeit online zu shoppen. Zwischen sieben und 18 Prozent tat es immerhin ein- bis dreimal, während zwischen drei und 14 Prozent der Befragten öfters im Internet nach Schnäppchen suchen.

Das Ergebnis der Jobswype-Befragung zu Online-Shopping.
Foto: Jobswype

Der Großteil der europäischen Arbeitnehmer dürfte immer noch streng zwischen Beruf und Privatem trennen, analysiert Jobswype – und den Einkauf ausschließlich in der Freizeit erledigen. "Ein Ergebnis, das die Arbeitgeber freuen dürfte, vor allem, da die Rechtslage im Fall des Online Shoppings während der Arbeitszeit momentan nicht klar geregelt ist", heißt es in einer Aussendung zur Studie.

Arbeitsrechtlich nicht untersagt

Laut dem Informationsbüro des Europäischen Parlaments in Österreich obliegt jedem Mitgliedsstaat die Regelung des eigenen Arbeitsrechts – das Parlament kann im Prinzip nur Mindeststandards festlegen. Allerdings gibt es im Moment keine solchen Mindeststandards zum Thema "Online Shopping während der Arbeitszeit".

Arbeitgeber können aber, sollten ihre Angestellten zu lange online einkaufen, dem Ganzen von anderer Seite einen Riegel vorschieben, sagt Jobswype-Geschäftsführer Christian Erhart: "Ein Recht auf private Internetnutzung am Arbeitsplatz gibt es in Österreich nicht. Der Arbeitgeber kann diese sogar gänzlich untersagen, zumindest aber Regeln dafür vorgeben. Gibt es keine Vereinbarung, ist laut Arbeiterkammer eine maßvolle Nutzung erlaubt." (red, 3.8.2017)