Screenshot von der Homepage der FPÖ.

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Auch auf der Seite von Heinz-Christian Strache wurde das Urteil veröffentlicht.

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Wien – Im Juni bekam ORF-Journalist Eduard Moschitz gegen die FPÖ recht: Er hat In einer "Schauplatz"-Reportage zwei Jugendliche nicht zu Nazisagern angestiftet. Das Oberlandesgericht verurteilte als Berufungsinstanz die FPÖ zur Zahlung von insgesamt 13.500 Euro an Moschitz und zur Urteilsveröffentlichung. Diese Urteilsveröffentlichung ist jetzt online erfolgt – sowohl auf der Website von Heinz-Christian Strache als auch auf fpoe.at.

Der Text im Wortlaut:

"Durch den Artikel: 'Strache: Gutachten beweist ORF-Manipulation in ORF-Skinhead-Affäre' auf der Internetseite www.hcStrache.at vom 4.11.2010 mit der Behauptung, Mag. Eduard Moschitz habe, während Heinz-Christian Strache von einem ORF-Team gefilmt wurde, zwei Skinheads zu einem 'Sieg-Heil-Sager' angestiftet, wird hinsichtlich Mag. Moschitz der objektive Tatbestand der üblen Nachrede gemäß Paragraf 6 MedienG hergestellt und die Unschuldsvermutung gemäß Paragraf 7b Mediengesetz verletzt. Hans-Jörg Jenewein wurde zur Zahlung einer Entschädigung von 3.500 Euro verurteilt." (red, 31.7.2017)