Wien – Der Oberste Gerichtshof hat kürzlich entschieden, dass es bei variabel verzinsten Krediten nicht nur eine Zinsunter-, sondern auch eine -obergrenze geben muss. Auf dieses Urteil haben viele Banken noch gewartet, bevor sie entscheiden, wie sie mit den zu viel bezahlten Zinsen umgehen.

Die Volksbank hat bereits angekündigt, jenen Kunden, die zu viel bezahlt haben, das Geld zu retournieren. Begonnen werden die Rücküberweisungen im dritten Quartal, zehntausend Kreditnehmer sind betroffen. Auch Erste Bank und Sparkassen setzen das Urteil rasch um. Betroffene Kunden, die einen variabel verzinsten Euroverbraucherkredit im Zeitraum von Februar 2015 bis jetzt hatten, erhalten bis Ende September automatisch eine Zinsgutschrift auf das Kreditkonto. Die Kunden müssen dabei nicht selbst aktiv werden. Kunden der Bank Austria erhalten dieser Tage ein Schreiben, in dem über die Neuberechnung des Kredits sowie die sich ergebende Gutschrift informiert wird. Die Rückbuchung erfolge abhängig von der technischen Implementierung, heißt es.

Bawag-Kunden sind nicht betroffen

Bawag-Kunden sind von den Urteilen nicht betroffen, da Bawag und Easybank laut eigenen Angaben die negativen Zinsen bereits bisher an die Kunden weitergegeben hatten. Einseitige Begrenzungen seien nicht vorgenommen worden. Anders ist das bei variablen Privatkrediten der Immo-Bank die seit Dezember 2016 zur Bawag gehört. Diese Kunden müssen sich bei der Bawag melden, damit die Ansprüche geprüft werden können. Eine Gutschrift soll in den nächsten Monaten erfolgen.

Noch nicht in die Karten blicken lässt sich die Raiffeisen. Wie man die OGH-Urteile dort umsetzt, sei noch in Prüfung, heißt es.

Bedeckt halten sich die meisten Banken bei der Anzahl an betroffenen Kunden oder der Schadenshöhe. Die Oesterreichische Nationalbank hat die Rückzahlungspflicht für die ganze Branche in Österreich vor ein paar Wochen auf einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag geschätzt. (bpf, 1.8.2017)