Sozialminister Alois Stöger ist mit der Anrechnung des Pflegegeldes bei der Mindestsicherung unzufrieden.

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Wien – Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) appelliert an die Länder, das Pflegegeld beim Bezug der Mindestsicherung nicht mehr zu kürzen. Derzeit kürzen die Länder die Mindestsicherung, wenn Pflegegeld etwa für ein Kind bezogen wird, die Pflege aber nicht von professioneller Hilfe zugekauft, sondern etwa in der Familie erledigt wird.

Stöger plädiert daher nun für eine Änderung der Landesgesetze, damit Pflegegeld beim Bezug der Mindestsicherung nicht mehr als anrechenbares Einkommen gewertet wird. "Das Pflegegeld soll dort ankommen, wo es gebraucht wird und Menschen mit erhöhtem Pflegebedarf die notwendige Hilfe und Betreuung sichern", erklärte Stöger.

"Sobald neben den Kosten für die Miete und Lebensmittel auch noch besondere Aufwendungen und zusätzlicher medizinischer Bedarf für ein pflegebedürftiges Kind anfallen, reicht die Mindestsicherung oft nicht mehr aus. Genau dafür wird dann das Pflegegeld gebraucht", betonte Stöger. Der Sozialminister verwies auch auf die zusätzlichen 300 Millionen Euro aus dem Finanzausgleich, die die Länder für soziale Leistungen jährlich vom Bund erhalten. (APA, 26.7.2017)