Luxemburg – In dem Streit um die in der EU beschlossenen Flüchtlingsquoten legt der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Yves Bott, am Mittwoch in Luxemburg seine Schlussanträge vor.

Ungarn und die Slowakei hatten gegen die vom EU-Rat beschlossene Verpflichtung geklagt, sich an der Verteilung und Aufnahme von insgesamt 160.000 Flüchtlingen aus den Hauptankunftsländern Italien und Griechenland beteiligen zu müssen. Budapest und Bratislava wollen einen entsprechenden Beschluss der EU-Innenminister von 2015 unter anderem wegen Formfehlern für nichtig erklären lassen. Das Urteil des EuGH wird in einigen Monaten erwartet. Zumeist folgt das Gericht den Empfehlungen seiner Generalanwälte. (APA, 26.7.2017)