Wien – Nicht einmal eine Stunde Beratungszeit hat ein Wiener Schwurgericht benötigt, um im Prozess gegen einen 27-jährigen Afghanen zu einem Urteil zu kommen, der seiner Exfreundin fünfmal in den Kopf gestochen hatte. Der Mann wurde am Montagabend wegen versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.

Der Wahrspruch stützte sich auf den einstimmigen Schuldspruch der Geschworenen. Zur Strafbemessung stellte Richter Georg Olschak fest: "Für eine solch brutalste und auf grausame und heimtückische Weise begangene Tat kann nur mit der Höchststrafe vorgegangen werden." Es gelte auch, generalpräventive Erwägungen zu berücksichtigen. "Es muss ein für alle Mal klargestellt werden, dass man so mit Frauen in Mitteleuropa nicht umgeht."

Verteidigung meldet Berufung an

Irene Oberschlick, die sich als Privatbeteiligenvertreterin im Namen der betroffenen 22-Jährigen dem Strafverfahren angeschlossen hatte, bekam ein Schmerzensgeld von 50.000 Euro zugesprochen. Zudem haftet der Afghane für sämtliche zukünftigen, noch nicht absehbaren Folgeschäden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Verteidigung meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. (APA, 17.7.2017)