Wien – Am 19. Juli werden Vertreter der EU-Staaten wieder über ihre Haltung zu Glyphosat und den von der EU-Kommission vorgelegten Rechtstext beraten. Die Entscheidung über die Wiederzulassung wird voraussichtlich erst im Herbst fallen, nach den Wahlen in Deutschland und Österreich. Die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (Ages) hat gegenüber der Kommission Einschränkungen eingefordert.

Die EU-Kommission hat im Mai bekanntgegeben, dass sie plant, den umstrittenen Unkrautvernichter für weitere zehn Jahre in Europa zuzulassen. Die Ages hat wie bereits im Vorjahr Forderungen im Falle einer Genehmigung erhoben. Das betreffende Schreiben ging Anfang Juni an die Kommission.

Folgende Punkte wurden zur Sprache gebracht:

  • Die Anwendung von Glyphosat (Sikkation) zur Vorerntebehandlung in Getreide sollte nicht mehr möglich sein.
  • Im Sinne des Vorsorgeprinzips sollte die Anwendung von Glyphosat im Haus- und Kleingartenbereich ("Nicht-professioneller Anwender") möglichst eingeschränkt werden. Bei diesem Punkt geht es auch um die Möglichkeit einer Auslagerung dieser Einschränkung auf Mitgliedsstaatenebene.
  • Die Bedingungen (gegebenenfalls auch Einschränkungen) zur Erneuerung der Genehmigung sollen insbesondere Auflagen zur Wahrung der Biodiversität inklusive risikominimierende Maßnahmen beinhalten. Der Ages erscheint hier die Ebene der Mitgliedsländer am sinnvollsten, da hier auf die unterschiedlichen landwirtschaftlichen und umweltrelevanten Gegebenheiten eingegangen werden könne.
  • Im Falle einer Erneuerung sollte besonderes Augenmerk auf den Schutz des Grundwasser gelegt werden. Bei diesem Punkt wollte man wissen, inwieweit entsprechende risikominimierende Maßnahmen, unter Umständen auch auf Mitgliedsstaatenebene, vorgesehen sind.
  • Die Ages forderte zudem eine Sicherstellung, dass alle wissenschaftlichen validen Erkenntnisse in Zusammenhang mit Glyphosat in der aktuellen Bewertung berücksichtigt wurden und auch in die Erneuerungsentscheidung eingeflossen sind.
  • Zuletzt wollte man von der Kommission wissen, inwieweit sichergestellt wird, dass deren Entscheidung für die Öffentlichkeit in transparenter und nachvollziehbarerweise verfügbar ist.

Bisher konnten die EU-Staaten keine Einigung darüber erzielen, ob das Herbizid weiter eingesetzt werden darf. Vergangenes Jahr stimmten von den 28 Mitgliedsländern 19 für eine weitere Zulassung, sieben enthielten sich. Frankreich und Malta waren dagegen.

Mit dem Vorliegen Gutachtens der europäischen Chemikalienagentur Echa Mitte März 2017 wurde nun der Weg für eine neue Abstimmung frei. Die Echa-Experten halten Glyphosat für nicht krebserregend. Das Unkrautvernichtungsmittel erfülle nicht die Kriterien, als Karzinogen, Mutagen oder schädlich für die Fortpflanzung eingestuft zu werden, lautete die Begründung der Behörde in Helsinki. Glyphosat rufe aber schwere Augenschäden hervor und sei giftig für das Wasser-Ökosystem – "mit lang anhaltenden Folgen". (APA, 13.7.2017)