Rom – Italiens Abgeordnete debattieren seit dieser Woche über einen Gesetzesentwurf, mit dem das Delikt der Propaganda für das faschistische und nationalsozialistische Regime in das Strafgesetzbuch eingeführt wird. Die Verherrlichung des Faschismus soll künftig mit Haftstrafen zwischen sechs Monaten und zwei Jahren geahndet werden.

Streng bestraft wird faschistische Propaganda durch die Produktion, den Verkauf und den Vertrieb von Waren mit Bildern und Symbolen, die sich auf Adolf Hitler oder Italiens faschistischen Diktator Benito Mussolini beziehen. Propaganda im Internet soll als erschwerender Umstand gelten, wodurch die Haftstrafe um ein Drittel erhöht werden kann. Auch der faschistische Gruß, der ausgestreckte rechte Arm, soll künftig als faschistische Propaganda gelten.

Eklat in Badeanstalt

"In Italien ist die Neugründung der Faschistischen Partei verboten, nicht aber ihre Verherrlichung. Das ist unannehmbar", sagte der Verfasser des Gesetzesentwurfs, der sozialdemokratische Abgeordnete Emanuele Fiano, dessen Vater Nedo von der SS in das KZ Auschwitz deportiert worden war.

Zuletzt hatte der Betreiber einer Badeanlage in Chioggia bei Venedig für einen Eklat gesorgt. Der 64-jährige Gianni Scarpa wurde wegen des Vorwurfs angezeigt, faschistische Propaganda zu betreiben. In seiner Badeanlage "Playa Punta Canna" hatte er Plakate mit faschistischen Slogans aufgestellt. Er selbst halte regelmäßig mit Lautsprechern politische Reden und verherrliche das Mussolini-Regime, hieß es. (APA, 11.7.2017)