"Mo", der Entwurf des Designers Philipp Mainzer, soll von Ikea kopiert worden sein. Jetzt beschäftigen sich die Gerichte mit der Angelegenheit.

Foto: e15

Karlsruhe/Stockholm – Zufälle gibt's. Da designt der Frankfurter Philipp Mainzer ein Bett mit dem Namen "Mo" – geradlinig, puristisch, aus ein paar Vollholzbretterteilen –, und nur wenig später taucht dieses in einer weniger luxuriösen Variante im Ikea-Katalog auf. Das Bett des schwedischen Möbelriesen hört auf den Namen "Malm" und entwickelt sich über die Jahre hinweg zum Verkaufsschlager. Mainzer meint, sein Design sei hemmungslos abgekupfert worden, würden sich doch die beiden Modelle wie ein Ei dem anderen gleichen.

Der Designer setzte zur Gegenwehr an: Am Donnerstag erreichte der Bettenkrieg den Bundesgerichtshof (BGH). In den Vorinstanzen haben die Gerichte Mainzers Klage abgewiesen. Jetzt gibt es wieder Hoffnung – die obersten Zivilrichter haben die Revision zugelassen, die Sache muss neu aufgerollt werden. Gewonnen ist noch nichts, aber immerhin kann Mainzer einen Etappensieg einfahren.

Zur Vorgeschichte: Alles begann schon vor etlichen Jahren. 1995 hat Mainzer die Möbelmarke e15 mitbegründet. Für die Kollektion entwirft er das Bett "Mo". Mitte Juli 2002 lässt er sein Design beim Deutschen Patent- und Markenamt schützen. Später wird im Streit mit Ikea noch nachträglich registriert, dass er sein Bett bereits im Jänner auf einer Möbelmesse in Köln gezeigt hat.

Zwillinge mit unterschiedlichen Eltern?

Als er das Bett "Malm" zum ersten Mal in einem Ikea-Katalog entdeckt, ist Mainzer empört. Vor Gericht versucht Ikea zu belegen, dass "Malm" parallel zu "Mo" und völlig unabhängig davon entstanden sei. Zwar startete der Vertrieb von "Malm" in Deutschland erst 2003, Ikea verweist aber auf das sehr ähnliche Vorgängermodell "Bergen" – davon seien die ersten Exemplare schon im Frühjahr 2002 an deutsche Filialen gegangen. Im August 2002 wird "Bergen" im Ikea-Katalog 2003 beworben.

Vor Gericht hat Ikea auf eine deutsche Ausnahmeregelung gesetzt. Sie soll Designer davor bewahren, viel Zeit und Geld in den Sand zu setzen, weil ein anderer ohne ihr Wissen die gleiche Idee hat und sich diese nur schneller schützen lässt. Deshalb dürfen sie sich bei solchen Überschneidungen auf ein "Vorbenutzungsrecht" berufen und den eigenen Entwurf trotz der großen Ähnlichkeit auch vermarkten. Weil die Markteinführung von "Bergen" am Konzernsitz in Schweden vorbereitet wurde, hilft das Ikea in dem Streit aber nicht weiter.

Schwergewichtiger Gegner

Die Richter lassen allein Vorbereitungen in Deutschland gelten, keine in Schweden. "Wir hatten Respekt vor so einem großen Gegner", sagt der 47-Jährige Mainzer. Wegen der hohen finanziellen Risiken wagt die Firma bisher nicht den Versuch, Ikea den Vertrieb von "Malm" ganz verbieten zu lassen. Bisher streitet Mainzer um Schadenersatz, als Lizenzgebühr vielleicht oder als Gewinnbeteiligung.

"Mo" gibt es in Eiche oder Nussbaum um knapp 3.000 Euro. Die Ikea-Variante "Malm" aus Spanplatte mit Echtholzfurnier kostet derzeit als Doppelbett je nach Ausführung zwischen 200 und 300 Euro. Mainzer hat Erfahrung mit Fälschungen. So wurden Plagiate des Sitzhockers "Backenzahn", dessen Erfindung das Label e15 vor 20 Jahren in die Designszene katapultierte, mehrfach kopiert und auf Ebay und in Baumärkten zu Schnäppchenpreisen feilgeboten. (APA, red, 30.6.2017)