Wien – Zu hohe Mahngebühren und Überziehungszinsen für in Verzug geratene Kreditnehmer sind rechtswidrig. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich eine Verbandsklage gegen die Bawag geführt und nun ein rechtskräftiges Urteil des Oberlandesgerichts Wien erwirkt: Die Bank muss ihren Kundinnen und Kunden verrechnete Mahngebühren und Überziehungszinsen zurückzahlen.

"Wir haben uns erfolgreich dafür eingesetzt, dass sich die Bawag nicht mehr auf die gesetzwidrigen Klauseln berufen darf. Damit die Kredite nun vollständig korrigiert werden, bieten wir eine Sammelaktion an", sagt AK-Präsident Johann Kalliauer.

Die Bank hatte in ihren Preisblättern gestaffelte Mahngebühren von bis zu 55 Euro und verrechnete für jeden Zahlungsverzug fünf Prozent Überziehungszinsen bei vierteljährlicher Kapitalisierung zusätzlich zu den Sollzinsen. In beiden Fällen sah das OLG Wien unzulässige Belastungen für die Konsumentenen.

Die Details

Die Bank wird die Verzugszinsen bei allen laufenden Krediten automatisch rückwirkend bis zum 1. .Jänner 2007 richtig stellen. Auch die Mahngebühren müssen zur Gänze den Kundenkonten gutgeschrieben werden. Dies erfolgt jedoch nicht automatisch, sondern kann direkt bei der Bank geltend gemacht werden. Vor 2007 verrechnete Verzugszinsen und Mahnspesen müssen rückvergütet werden, wenn die betroffenen Kreditnehmer die Belastungen mit Belegen nachweisen können. Betroffen sind außerdem bereits zurück bezahlte Kredite. Hier müssen Betroffene jedenfalls aktiv werden und der Bank eine Kontoverbindung für die Gutschrift mitteilen.

Wer bei einem Kredit der Bawag in Verzug war bzw. Mahnungen erhalten hat, kann sich an der Sammelaktion der Arbeiterkammer Oberösterreich beteiligen und dem AK-Konsumentenschutz die Kontonummer des zu korrigierenden Kredits und eine Entbindung vom Bankgeheimnis übermitteln.

Gültig für andere Banken

Das Urteil betrifft laut AK OÖ nicht nur die Bawag. Alle Banken, die gestaffelte Mahngebühren verrechnen und Verzugszinsen über fünf Prozent pro Jahr anlasten, sind zur Korrektur verpflichtet. "Wir werden natürlich auch die Kunden dieser Banken bei ihren Rückforderungen unterstützen, wenn notwendig auch vor Gericht", so Kalliauer. (red, 29.6.2017)