• Fremdenrecht: Mehr Haft- und neue Visa

Dem Beschluss der Novelle mit dem sperrigen Titel Fremdenrechtsänderungsgesetz (Fräg) gingen monatelange Verhandlungen von ÖVP und SPÖ voraus. Dem 2016 von Innenminister Wolfgang Sobotka vorgeschlagenen Fräg eins, das unter anderem eine Verlängerung der Höchstschubhaftdauer auf 18 Monate vorsieht, wurde Anfang 2017 im Zuge des Koalitionsrelaunchs ein Fräg zwei beigefügt, mit dem etwa Beugehaft für kooperationsunwillige ausreisepflichtige Ausländer eingeführt wird. In der Begutachtung war die Kritik an den Plänen massiv. Die Novelle bringt zudem Erleichterungen beim Zugang zur Rot-Weiß-Rot-Card und neue Regeln für Schlüsselarbeitskräfte und Saisonniers. Der Beschluss erfolgte Mittwochabend im Nationalrat.

  • Strafverfolgung: Staatsfeinde und Schaffner

Obwohl Spitzenjuristen (auch im Justizministerium) davon überzeugt sind, dass die bestehende Gesetzeslage ausreicht, wird das Strafrecht mit einem eigenen Staatsfeindeparagrafen angereichert. Neu im Sexualstrafrecht ist der Tatbestand der sexuellen Belästigung in einer Gruppe ("Antanzen"). Als Paradebeispiel für eine eigentlich unerwünschte Anlassgesetzgebung gilt der neue, sogenannte Schaffnerparagraf, mit dem Attacken auf Öffi-Mitarbeiter strenger geahndet werden sollen als Angriffe auf andere Personen. Mit einer Anpassung beim EU-Polizeikooperationsgesetz wird im Rahmen der Terrorabwehr die Grundlage für den internationalen Austausch von Gefährderdaten geschaffen.

  • Wirtschaft: Milliarden für neue Jobs

Zwei Ideen aus dem "Plan A" von Kanzler Christian Kern (SPÖ) sind beschlussreif. Der Beschäftigungsbonus entlastet Unternehmen, die neue Kräfte einstellen, für drei Jahre von der Hälfte der Lohnnebenkosten. Förderanträge sind ab 1. Juli bei der Austria Wirtschaftsservice GesmbH möglich. Bedingung: Der jeweilige Arbeitnehmer muss davor bereits in Österreich tätig gewesen sein. Als Kosten sind zwei Milliarden geplant. Weitere 780 Millionen will der Staat für die Aktion 20.000 ausgeben, die Langzeitarbeitslose über 50 Jahren in Beschäftigung bringen soll. Geschaffen werden sollen in erster Linie gemeinnützige Jobs im Umfeld der Gemeinden, als erster Schritt ist in jedem Bundesland ein Pilotprojekt geplant.

  • Bildung: Mehr Autonomie an Schulen

Das Bildungsreformpaket bringt den Schulen mehr Freiräume. Unterrichtseinheiten und Gruppengrößen können flexibel gestaltet werden. Weiters beinhaltet das Paket auch die Möglichkeit zur Bildung von Schulclustern mit bis zu acht Schulen in räumlicher Nähe. Ein Clusterleiter kümmert sich um sämtliche organisatorische Belange. Die Möglichkeit zur Erprobung einer gemeinsamen Schule bis zur achten Schulstufe wird in Modellregionen ermöglicht. In der Schulverwaltung gibt es weiterhin unterschiedliche Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern. Die Verwaltung erfolgt aber unter einem Dach, den neu geschaffenen Bildungsdirektionen, denen ein Bildungsdirektor vorsteht.

  • Primärversorgung: Von Hausärzten zu Gruppenpraxen

Die neue Primärversorgung soll gleich mehrere Aspekte abdecken. Im städtischen Bereich sollen mit Gruppenpraxen, in denen Ärzte mit anderen Gesundheitsberufen wie Diätassistenten, Krankenpflegern oder Sozialarbeitern zusammenarbeiten, die Spitalsambulanzen entlastet werden. Im ländlichen Bereich können diese Gruppenpraxen auch als Netzwerk organisiert werden und sollen die medizinische Versorgung am Land sicherstellen. Das Gesetz soll österreichweit die Rahmenbedingungen festlegen, obwohl Gesundheit Ländersache ist. Gleichzeitig soll es die notwendige Flexibilität ermöglichen, um auf regionale Bedingungen einzugehen. Längere Öffnungszeiten sollen überall möglich sein. (red, 28.6.2017)