Wien – Thomas A. Gruber ist Jurist am Bundesverwaltungsgericht (BvwG), Clemens Lahner Rechtsanwalt in Wien. Ins Hearing zum Fremdenrechtsänderungsgesetz (Fräg) im Innenausschuss des Parlaments vor zwei Wochen, zu dem nun ein ausführliches stenografisches Protokoll vorliegt, wurden sie von den politisch entgegengesetztesten Parlamentsparteien eingeladen: Gruber von der FPÖ, Lahner von den Grünen.

Trotzdem, in ihrer Gesamteinschätzung der geplanten Neuerungen – die am Mittwoch dem Nationalrat zum Beschluss vorliegen soll – sind die beiden auf frappierende Weise einer Meinung. Das Asyl- und Fremdenrecht sei "so oft novelliert worden wie keine andere Materie in Österreich", meint Gruber: "Es ist für die Menschen, die das in der Praxis vollziehen müssen, in Wirklichkeit ein Gräuel."

"Mehraufwand, Mehrkosten, Verzögerungen"

"Dass alle paar Monate novelliert wird, führt zu einem administrativen Mehraufwand, zu Mehrkosten und Verzögerungen", stimmt ihm Lahner zu. Als ein Beispiel von vielen nennt er den geplanten früheren Beginn von Asyl-Aberkennungsverfahren. Diese sollen künftig nicht erst nach rechtskräftigen Verurteilungen, sondern bereits nach Anklageerhebung starten.

Das werde sich mit großer Wahrscheinlichkeit als zeitraubend und vielfach "unsachlich" herausstellen, meint Lahner. Denn was geschähe im Fall einer Anklageeinstellung oder eines Freispruchs? Dann habe sich das Aberkennungsverfahren "als völlig überflüssig" entpuppt – habe aber Arbeitszeit von Mitarbeitern des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) verschlungen.

Europarechtliche Einwände

Gruber ist ähnlicher Ansicht: Aus europarechtlichen Gründen werde man wohl überhaupt alle vorgezogenen Asyl-Aberkennungsverfahren bis zu einem rechtskräftigen Urteil aussetzen müssen, fügt er hinzu.

Das Asyl- und Fremdenrecht müsste "komplett neu aufgestellt werden", sagt Jurist Gruber. Anwalt Lahner hat konkrete Vorschläge: "Man muss das Asyl- und Fremdenrecht aus dem Innenministerium nehmen." Das Justizministerium etwa wäre besser geeignet, ergänzt Grünen-Menschenrechtssprecherin Alev Korun.

Verschärfungsreigen

Insgesamt sieht das zu Beschluss stehende Fremdenrechtsänderungsgesetz eine Vielzahl von Verschärfungen vor – vor allem für abgelehnte Asylwerber, um sie dazu zu bringen, Österreich wieder zu verlassen. Tun sie das nicht, drohen ihnen Geldstrafen von 5.000 bis 15.000 Euro. Bei fortgesetzter Weigerung können sie bis zu 18 Monate ununterbrochen in Schubhaft eingesperrt werden. In Bundesasylquartieren bekommen die Betreuer hoheitliche Kompetenzen.

Darüber hinaus soll eine Pflicht für Asylwerber eingeführt werden, in von den Behörden zugewiesenen Quartieren zu wohnen, ebenso Gebietsbeschränkung für abgelehnte Asylwerber. Letztere müssen sich künftig selber um Ausreisepapiere bemühen. Verweigern sie sich, können sie in Beugehaft eingesperrt werden.

Taucher: "Anpassungen" nötig

Die "Anpassungen" seien nötig, da über die Mittelmeerroute nunmehr großteils Menschen ohne jede Asylchance kämen. Deren Wiederausreise gelte es zu beschleunigen, sagte BFA-Leiter Wolfgang Taucher beim Hearing. Die Ausweitung von Beugehaft auf neue Personenkreise könne sich durchaus fortsetzen, erwidert Korun: "Das ist eine potenzielle Gefahr für alle." (Irene Brickner, 28.6.2017)