Eine billige, flammbare Fassadenverkleidung und fehlende Brandschutzvorkehrungen ließen den Grenfell Tower in London in Flammen aufgehen. In Österreich sind die Schutzmaßnahmen deutlich stärker.

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Wien – Der durch einen defekten Kühlschrank ausgelöste verheerende Brand im Londoner Grenfell Tower wirft die Frage auf, ob eine derartige Katastrophe auch in Österreich möglich wäre. Da man Brände in Hochhäusern nie ausschließen kann, gibt es mehrere rechtliche Vorkehrungen, um das Ausmaß einer Feuersbrunst einzudämmen und den Feuerwehren das Vordringen zu erleichtern.

Aufgrund technischer Normung sind in Österreich nur feuerfeste Dämmungsmaterialien erlaubt, weshalb ein derart verhängnisvoller Fassadenbrand wie in London auszuschließen ist. Dasselbe gilt für Fußböden, Dachmaterialien und Blitzschutz, der je nach Verwendungsart vorgeschrieben wird, aber für Private nicht zwingend ist.

Größere und höhere Gebäude müssen Brandabschnitte enthalten, die durch brandfeste und automatisch schließende Türen gesichert sind. Dies ermöglicht im Brandfall rauchgasfreie Zonen und sichert die Fluchtwege ab.

Löschteiche auf der Dachterrasse

Als in den 1970er-Jahren Hochhäuser in Wien zum Thema wurden, griff man zu originellen Lösungen: So befinden sich in Alt-Erlaa im Wohnpark, den Architekt Harry Glück geplant hat, eigene Löschteiche auf der Dachterrasse, die als Swimmingpool genutzt werden können.

Rechtsgrundlage des Brandschutzes sind die Bauordnungen und Verordnungen der Länder wie etwa die Niederösterreichische Bautechnikverordnung (BTV). Diese regelt verbindliche Fluchtwege (§ 46), Brandaußenwände, Innenwände, Dächer und Fußbodenbeläge.

Abgesehen von den strengen Regelungen, die durch Technikklauseln und die Verbindlicherklärung von Industrienormen auf dem Stand der Zeit gehalten werden, sind es auch die regelmäßigen Kontrollen, die ein Unheil wie in North Kensington verhindern sollten.

Zweiter Fluchtweg

Bereits bei der Planung müssen die Brandabschnitte, automatisch schließende Öffnungen (nicht nur Türen) und ein zwingender zweiter Fluchtweg vom Bauwerber dokumentiert werden. Sogenannte Brandwände müssen brandbeständig sein und dürfen ihre Standsicherheit im Brandfall nicht verlieren. Das gilt nach § 50 der Nö. BTV auch ausdrücklich für den Dachstuhl und Außenwandverkleidungen.

Falls sich aus den Plänen eine Missachtung der einschlägigen Vorschriften ergibt, können diese in der Bauverhandlung vorgebracht werden. Feuerpolizeiliche Einwendungen können als subjektiv-öffentliche Rechte zulässigerweise von Nachbarn erhoben werden und müssen im Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden (VwGH 12. 12. 2013, 2013/06/0195; VwGH 16. 2. 2017, 2013/05/0074).

Behördliche Hilfsfunktion

Nicht nur die Feuerschutzbestimmungen sind in Österreich strenger als in anderen EU-Staaten, auch die Kontrollen sind dichter. Die Feuerpolizeigesetze der Länder ermächtigen die Rauchfangkehrer, Kamine und Hausfeuerungsanlagen zu überprüfen. Landesgesetzlich sind auch die Überprüfungszyklen der Heiz- und Feuerungsanlagen geregelt.

Obwohl Rauchfangkehrer private Gewerbetreibende nach der Gewerbeordnung mit einem mittlerweile stark eingeschränkten Gebiets- und Konkurrenzschutz sind, haben sie als "beliehene" Feuerpolizeiorgane eine behördliche Hilfsfunktion. So sind Mieter und Eigentümer von Wohnungen und Einfamilienhäusern zur Ermöglichung der Nachschau und zur Befolgung feuerpolizeilicher Anordnungen (z. B. Räumung von Dachböden und Stiegenhäusern von Gerümpel) verpflichtet.

Rauchfangkehrer können Gutachten erstellen, die Sperre von Kaminen vornehmen, einen Auftrag zur Herstellung eines entsprechenden Ofenanschlusses erteilen und die Verwendung von bestimmten Heizmaterialien verlangen. Diese Anordnungen können die Rauchfangkehrer anlässlich der jährlichen Kehrung erteilen oder stets dann, wenn Gefahr im Verzug besteht.

Vielfach entstehen Unfälle durch ungeeignete flüssige Brennstoffe, Verpuffung oder Explosion von Benzin und flüchtigen Gasen. Somit kann ein Brand in manchen Fällen zwar nicht verhindert, aber das Ausbreiten des Feuers zu einer Katastrophe eingedämmt werden.(Gerhard Strejcek, 26.6.2017)