Eisenstadt – Martin Balluch, Chef des Vereins gegen Tierfabriken (VgT) ist empört. Vier Strafbescheide gegen Alfons Mensdorff-Pouilly über insgesamt 1.500 Euro, die auf seinen Anzeigen fußten, sind vom burgenländischen Landesverwaltungsgericht – Balluch: "Wegen eines Formfehlers" – aufgehoben worden. Drei galten illegal ausgesetztem Federwild im Jagdgatter, eine illegaler Fütterung. "Unfassbar, wie man es sich richten kann, wenn man nur genug Geld und Einfluss hat", so der VgT-Chef.
Ganz so formaljuristisch liest sich das Urteil allerdings nicht. Gernot Gallor, der für die Kanzlei Dax & Partner die Causa in die Instanz getragen hat, meint: "Wir konnten klare Sachbeweise vorlegen." Rechnungen etwa und Lieferscheine von ungarischen Züchtern, mit denen jedenfalls glaubhaft gemacht werden konnte, dass das Aussetzen noch vor der Verbotsperiode geschah.
Die Anzeigen dagegen beruhten auf "Hörensagen" oder Schlussfolgerungen. Insgesamt, so das Verwaltungsgericht: "Dieses Beweisergebnis reicht nicht für eine Verurteilung."
Steht etwa einem datierten Kaufbeleg "nur die Aussage des Zeugen Balluch gegenüber, der selbst kein Aussetzen wahrgenommen hat", dann reiche das halt nicht zur Verurteilung. Eine ordentliche Revision gegen diesen Spruch ist nicht mehr möglich.
Balluch vs. Mensdorff-Pouilly geht aber eh weiter. Diesmal wieder mit einer Besitzstörungsklage des umtriebigen Jagdherrn und Waffenlobbyisten. Ende Juli gibt es im südburgenländischen Luising diesbezüglich einen Lokalaugenschein. (Wolfgang Weisgram, 23.6.2017)