Wien – Nach einigem Hin und Her ist der Beschäftigungsbonus, der für neu eingestellte Mitarbeiter die Lohnnebenkosten um die Hälfte senken soll, mit 1. Juli startklar. SPÖ und ÖVP haben die entsprechenden notwendigen Richtlinien doch noch rechtzeitig unterschrieben, wie Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) mitteilte. Unternehmen können ab 1. Juli Anträge auf den Beschäftigungsbonus bei der staatlichen Förderbank aws einreichen. Insgesamt sind zwei Milliarden Euro bis 2023 vorgesehen.

Der Finanzausschuss des Nationalrats hat wiederum die Erhöhung der Forschungsprämie von zwölf auf 14 Prozent ab 2018 beschlossen. Auch das "Mitarbeiterbeteiligungsstiftungsgesetz 2017" passierte den Finanzausschuss.

Die Mitarbeiterbeteiligungsstiftung verwaltet treuhändig die Aktien der Beschäftigten und wird so "zum starken Kernaktionär" (Finanzministerium) des jeweiligen Unternehmens. Der steuerliche Aspekt daran: Aktien in der Höhe von bis zu 4500 Euro pro Jahr sind für die Mitarbeiter steuer- und sozialversicherungsbefreit.

Abgesegnet wurde auch das "SvK-Verzichtsgesetz", das die Liquidation des Sondervermögen Kärnten (SvK; einst "Zukunftsfonds") ermöglicht. Der Bund verzichtet auf Forderungen von 1,7 Milliarden Euro. Kärnten muss dem Bund einen Abschlag von mindestens 67 Mio. Euro zahlen. Geschuldet ist das dem Hypo-Alpe-Adria-Debakel. (red, 21.6.2017