Regierungspolitik/Kämpfe/Int. Beziehungen/Europäische Union/Ukraine –

Luxemburg – Die Außenminister der EU-Staaten haben die Verlängerung der Sanktionen gegen die von Russland einverleibte Schwarzmeerhalbinsel Krim beschlossen. Kreuzfahrtschiffe aus der Europäischen Union werden damit auch weiterhin nicht in Häfen des von der Ukraine abgetrennten Territoriums einlaufen dürfen.

Zudem sollen auch die Export- und Investitionsverbote für EU-Unternehmen bis zum 23. Juni 2018 gültig bleiben. Diese treffen Branchen wie Energie, Transport oder Telekommunikation auf der Krim, wie die EU am Montag am Rande eines Außenministertreffens in Luxemburg mitteilte.

Minsker Abkommen

Auf EU-Seite steht bis Ende Juli auch noch eine Entscheidung über die auslaufenden Wirtschaftssanktionen gegen Russland an. Es gilt als sicher, dass auch sie verlängert werden. Die Staats- und Regierungschefs hatten sich 2015 darauf geeinigt, die Handels- und Investitionsbeschränkungen gegen Russland erst dann aufzuheben, wenn die Vereinbarungen des Minsker Friedensabkommens für den Ukraine-Konflikt komplett erfüllt sind. Dies ist bisher nicht der Fall.

Mit den Sanktionen soll der russische Präsident Wladimir Putin dazu bewegt werden, seinen Einfluss auf die prorussischen Separatisten in der Ostukraine für eine Beilegung des Konfliktes zu nutzen. Russland hatte aus Sicht seiner Kritiker die Separatisten im Bürgerkrieg auch mit Soldaten und Waffenlieferungen unterstützt. (APA, 19.6.2017)