Eisenstadt – Der am Mittwoch in Eisenstadt mit vier Schuld- und fünf Freisprüchen zu Ende gegangene Bewag-Prozess wird die Gerichte weiter beschäftigen. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat gegen alle neun Urteile Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt. Das teilte das Landesgericht Eisenstadt am Dienstag auf APA-Anfrage mit. Zu den vier Schuldsprüchen wurde außerdem Berufung angemeldet.

Die Anklage hatte sieben Ex-Bewag-Managern und vier Mitarbeitern früherer Firmen aus der Hochegger-Gruppe im Zusammenhang mit einem Windparkprojekt, das die Bewag über Tochterfirmen im ungarischen Bogyoszlo errichten wollte, Bestechung und Untreue vorgeworfen. Um den für den Windpark notwendigen Vertrag für einen Netzanschluss in der Nähe des Standortes und die Einspeisegenehmigung für das ungarische Stromnetz zu erhalten, sollen nach Ansicht der WKStA Schmiergelder geflossen sein. Das Windparkprojekt wurde letztlich nicht realisiert. Die Angeklagten hatten die Vorwürfe im Prozess vehement bestritten.

Ex-Bewag-Vorstand Hans Lukits, den der Schöffensenat zu 15 Monaten bedingter Haft und zur Zahlung von 21.600 Euro Geldstrafe verurteilte, hatte nach der Urteilsverkündung seinerseits Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet, ebenso wie drei Mitangeklagte.

Im Zweifel freigesprochen

Sein ehemaliger Vorstandskollege Josef Münzenrieder war im Zweifel freigesprochen worden. Auch drei weitere Manager aus dem ehemaligen Bewag-Konzern wurden freigesprochen, ebenso wie der Geschäftsführer eines Unternehmens aus der ehemaligen Hochegger-Gruppe.

Die Urteile sind somit weiterhin nicht rechtskräftig. Über eine eingelegte Nichtigkeitsbeschwerde entscheidet nun zunächst der Oberste Gerichtshof (OGH). Wird dieser Folge gegeben, ist eine zusätzlich eingebrachte Berufung hinfällig. Verwirft der OGH die Nichtigkeitsbeschwerde in öffentlicher Verhandlung, dann entscheidet das Höchstgericht auch über die Berufung. Wird die Nichtigkeitsbeschwerde in nicht öffentlicher Sitzung zurückgewiesen, ist für die Entscheidung über die Berufung das Oberlandesgericht Wien zuständig.

Für einen weiteren Angeklagten hatte der Prozess mit dem Angebot zu einer diversionellen Erledigung geendet. Der Ex-Bewag-Manager hatte sich zuvor bereit erklärt, 43.000 Euro Schadenswiedergutmachung zu leisten.

Ursprünglich hätten sich im Bewag-Prozess elf Personen vor Gericht verantworten müssen. Ein Mitangeklagter war am ersten Prozesstag krankheitsbedingt nicht erschienen. Sein Verfahren wurde daraufhin ausgeschieden. (APA, 13.6.2017)