Im Herbst 2016 waren sogenannte Horrorclowns unterwegs (Symbolbild).

Foto: APA/dpa/Boris Roessler

Recklinghausen – In einem der ersten Strafprozesse gegen sogenannte Horrorclowns ist am Freitag eine Freiheitsstrafe verhängt worden. Angeklagt war am Freitag ein Paar aus dem nordrhein-westfälischen Datteln. Wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr wurde eine 35-jährige Frau zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, ihr 29 Jahre alter Freund muss 1.000 Euro Geldstrafe zahlen.

Laut Urteil des Amtsgerichts Recklinghausen vom Freitag waren die Angeklagten im Oktober des vergangenen Jahres – neun Tage vor dem Gruselfest Halloween – mit einer Clownmaske und einer Totenkopfmaske auf eine Straße bei Datteln gesprungen. Dabei wurden mehrere Autofahrer zu riskanten Ausweichmanövern gezwungen.

"Gefährliches Schauspiel"

Die Richterin sprach von einem "gefährlichen Schauspiel". Die Angeklagten seien mehrfach hektisch auf die Straße gesprungen und hätten dabei mit den Händen herumgefuchtelt. Teilweise sollen sie auch auf Motorhauben geschlagen haben. Zeugen hatten im Prozess berichtet, dass sich die Maskierten "wie die Irren" aufgeführt hätten. Einer sprach davon, dass er den "blanken Horror" erlebt habe.

Die Angeklagten hatten zu den Vorwürfen geschwiegen. Bei der Polizei hatte der 29-Jährige zuvor ausgesagt: "Es war nicht unsere Absicht, eine Panik auszulösen. Die Sache ist uns unangenehm und tut uns leid." Dass die Frau deutlich härter bestraft wurde, liegt an ihren Vorstrafen. Zudem war sie laut Urteil die treibende Kraft.

Rund um Halloween hatten Horrorclowns 2016 ihr Unwesen getrieben. Immer wieder lauerten Maskierte Passanten auf und erschreckten diese. Einige waren bewaffnet und verletzten ihre Opfer. Anfang Mai wurden in Würzburg zwei junge Frauen für solch einen Spuk zu Schmerzensgeld und Jugendarrest beziehungsweise Sozialstunden verurteilt. (APA, 9.6.2017)