Nun gilt in der EU, in Norwegen, Island und Liechtenstein das Motto "Roam like at home", frei übersetzt: Bei Reisen in diese Länder gelten die gleichen Regeln und Tarife wie zu Hause.

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Was dabei zu beachten ist, wird in diesem Video erklärt.

derStandard.at

Wer eine Reise in ein EU-Mitgliedsland oder nach Liechtenstein, Norwegen und Island plant, muss nun keine Angst mehr vor der nächsten Handyrechnung haben: Handy-Telefonate, SMS-Versand und das Surfen im Internet kosten seit 15. Juni nicht mehr als zuhause.

Überhöhte Mobilfunkpreise

Mit dem Wegfall der höchst umstrittenen Gebühren geht ein jahrelanger Kampf um überhöhte Mobilfunkpreise in der EU zu Ende. Bisher fielen Roaming-Kosten im Ausland bei jedem Gespräch oder jeder Nachricht an, die durch ein fremdes Netze weitergeleitet werden müssen und dort Kosten verursachen. Für die großen Betreiber war das über viele Jahre eine lukrative Einnahmequelle, aus der Milliarden-Beträge flossen. Allerdings waren die Gebühren in den vergangenen Jahren bereits deutlich abgesenkt worden.

Das Aus für das Roaming wurde im Oktober 2015 vom EU-Parlament beschlossen – gegen die massive Lobbyingarbeit der Netzbetreiber.

Telefonieren von Österreich ins Ausland ist kein Roaming

Die Regelung enthält nach Auffassung von Konsumentenschützern aber auch einige Stolpersteine. So sind beispielsweise Telefonate aus dem Inland zu ausländischen Nummern nicht von der Regelung gedeckt. Für Anrufe nach Kroatien muss man weiterhin den Tarif zahlen, den man schon bisher dafür bezahlt hat. In die umgekehrte Richtung hingegen kostet die Handynutzung künftig so viel wie beim Gebrauch im Inland.

Fair-Use-Policy

Während Flatrates für Telefonate und SMS auch im EU-Ausland gelten, können Anbieter eine Obergrenze für die Internetnutzung festlegen – Fair-Use-Policy nennt sich diese Regelung. Dadurch können zum Beispiel bei einem Vertrag mit 4 Gigabyte inkludiertem Datenvolumen nur 2 Gigabyte in der EU-Zone genutzt werden. Überschreiten die Kunden diese Grenze, dürfen Anbieter Aufschläge erheben, den Internetzugang drosseln oder sogar sperren.

Mobilfunker ihre Kunden wie viel sie von ihrem inkludierten Datenvolumen im Ausland aufschlagsfrei nützen dürfen und wie hoch die Aufschläge danach sind. Es gibt auch eine SMS-Info, wenn das Volumen ausgeschöpft ist.

Auf das Kleingedruckte achte

Auch sollte vor einer Reise das Kleingedruckte des Mobilfunktarifs unter die Lupe genommen werden, da einige Tarife nicht im Ausland genutzt werden können. Mobilfunkanbieter dürfen auch weiterhin Tarife mit höheren Roaming-Gebühren anbieten, müssen dafür aber andere Vorteile gewähren.

Keine dauerhafte Nutzung

Wer jetzt glaubt, er könnte sich in einem EU-Land mit günstigeren Tarifen eine SIM-Karte besorgen und dann etwa in Österreich dauerhaft zu slowenischen Konditionen mobil surfen, liegt falsch. Um Missbrauch zu verhindern, können die Anbieter von ihren Kunden den Nachweis verlangen, dass diese ihre Dienste weiterhin hauptsächlich im Inland nutzen. Dieser Nachweis kann z.B. eine Meldebestätigung oder der Nachweis über ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis im Inland sein. Für Personen die sich innerhalb eines Beobachtungszeitraumes von vier Monaten mehr als zwei Monate im EU-Ausland aufhalten und dort intensiv Roaming-Dienste nutzen, können weiterhin Aufschläge verrechnet werden.

Vorsicht ist bei Fähren, Kreuzfahrtschiffen, in Flugzeugen sowie bei Satellitenverbindungen geboten. Selbst, wenn der Nutzer sich geographisch betrachtet innerhalb der EU befindet, werden hier sehr hohe Roaming-Preise verrechnet.

Jenseits der EU

Außerhalb der EU müssen Konsumenten auf Bewährtes setzen, um günstig mit dem Firma oder den Liebsten zu telefonieren. Für viele Konsumenten heißt das, sich eine Sim-Karte eines lokalen Anbieters zu kaufen oder Wlan zu nutzen.

Falls doch Roaming genutzt wird, gibt es weiterhin einen Schutz: Die monatlichen Rechnungsobergrenze von 60 Euro für Datenroaming. Wenn die Kosten 80 bzw. 100 Prozent der Obergrenze erreicht haben, bekommen Internetnutzer jeweils eine Warnmeldung per SMS oder E-Mail mit Informationen wie sie den Datenroamingdienst weiter nutzen können und welche Kosten dafür anfallen. Meldet sich der Kunde nicht, muss der Anbieter den Dienst bis auf weiteres sperren. (sum, 15.6. 2017)