Sepp Schellhorn hat völlig recht, wenn er in seinem Gastbeitrag betont, dass Gründungskultur und Gründen Zukunftsinvestitionen sind, die Wachstum, Arbeitsplätze, Wohlstand, sozialen Frieden und Freiheit für jeden einzelnen Bürger sichern. Die Gründungsdynamik entwickelt sich in Österreich erfreulich (2016: 39.973 Gründungen), immer mehr Menschen entscheiden sich für die Selbstständigkeit. Die Verankerung von Wirtschaftsbildung und Unternehmertum im Bildungssystem ist ein notwendiger und überfälliger Schritt, damit sich noch mehr junge Menschen mit der Berufsalternative Selbstständigkeit beschäftigen. Österreich hat als Gründerland noch erhebliches Potenzial.

Das Gründerservice der Wirtschaftskammern ist mit seinem breiten Angebot – es reicht von der Businessplanberatung über die Rechtsformberatung bis hin zur elektronische Gewerbeanmeldung – mit 254.400 Info-Kontakten und 48.700 Beratungen pro Jahr (2016) ein verlässlicher Partner für den raschen Start in die Selbstständigkeit. 91 Prozent der Gründerinnen und Gründer sind mit der Beratung höchst zufrieden, bestätigt auch das Market-Institut die Qualität der Leistung des WKO-Gründerservice. Die Interessenvertretung der Wirtschaft ist nicht, wie Schellhorn suggeriert, das Problem, sondern ein wichtiger Partner für erfolgreiche Gründungen.

Zurückgewiesen

Die vom Nationalrat an den Ausschuss rückverwiesene Novelle der Gewerbeordnung hätte Unternehmerinnen und Unternehmern durch eine Ausweitung der Nebenrechte unternehmerischen Freiraum ermöglicht und gleichzeitig dem gut funktionierenden System aus Qualifikation und Qualität eine zukunftsweisende Basis gelegt. Wie auch immer die Reform der Gewerbeordnung aussehen wird, sie wird als Reform keine einzige zusätzliche Gründung bringen. Denn strukturelle Hürden für das Unternehmertum in Österreich liegen nicht in der Gewerbeordnung, sondern im Betriebsanlagenrecht und der Finanzierung. Dort gilt es, weiter Maßnahmen zu setzen, um Hemmnisse und Kosten für Unternehmen deutlich zu reduzieren.

Sepp Schellhorns Vorschlag einer – zweifellos zwangsweisen – Betriebshaftpflichtversicherung für jeden Gewerbetreibenden zur Abdeckung sämtlicher Schäden, welche offenbar die nichtqualifizierte Ausübung eines Gewerbes oder Schäden durch eine Betriebsanlage umfassen soll, würde für Unternehmen sowohl Kosten als auch administrativen Dokumentationsaufwand massiv in die Höhe schnellen lassen. Wir würden ohne Not ein System installieren, das keine Vorteile für Konsumenten bringt und für Unternehmen einen hohen finanziellen wie bürokratischen Aufwand mit sich bringen würde.

Schadenersatzklagen wie in den USA wären Tür und Tor geöffnet. Denn in letzter Konsequenz würde für eine ordentliche Gewerbeausübung nicht die Qualifikation des Unternehmers von Entscheidung sein, sondern ob er die Prämien für von Schellhorn geforderte Zwangs-Haftpflichtversicherung aufbringen kann. Das ist allerdings genau das Gegenteil von dem, was unsere Betriebe und Gründer brauchen.

Im Übrigen ist für die Wirtschaftskammer die Sicherung der beruflichen Qualifikation – auch in Form der dualen Ausbildung – für Österreichs Jugend zentral. Hier sollten wir uns die Fehler, die in Deutschland gemacht wurden, ersparen. Auch wenn das dem selbsternannten "Kammer-Jäger" Sepp Schellhorn nicht gefällt. (Elisabeth Zehetner-Piewald, 7.6.2017)