Aktivisten zeigten ihre Solidarität mit dem Huchenfranz am Mittwoch vor dem Gebäude des Bezirksgerichts Graz-Ost.

Foto: schmidt

Graz – An einem Grazer Bezirksgericht ging am Mittwochvormittag die Verhandlung gegen den Fotografen und Murkraftwerksgegner Franz Keppel, auch bekannt als "Huchenfranz", weiter. Keppel wurde eine Besitzstörungsklage der Murkraftwerk Graz Errichtungs- und BetriebsgmbH, einer Tochter der Energie Steiermark, zugestellt – DER STANDARD berichtete. Grund der Klage: Er habe am 15. Februar – wie rund hundert andere Demonstranten und zahlreiche Medienvertreter auch – die Baustelle des Murkraftwerks betreten. Bei der Verhandlung ging es einerseits um die Prüfung, ob Keppels Klage überhaupt in der einzuhaltenden Frist von 30 Tagen ans Gericht zugestellt wurde (die Kläger meinen, man habe ihn nicht gleich identifizieren können), und andererseits darum, ob er jüngere Aktivisten aufgewiegelt oder dazu angewiesen habe, Baustellenmaschinen zu besetzen.

"Bloße Anwesenheit"

Die Richterin befragte dazu den Geschäftsführer und gleichzeitig einzigen Angestellten der klagenden Firma, Johannes Pratl, wie auch den Geschäftsführer jener Securityfirma, die von der Klägerin mit der Dokumentation der Proteste und Identifizierung der Teilnehmer beauftragt worden war.

Dabei ruderte man seitens der Kläger zurück: So habe der als Naturfotograf und Aktivist bekannte Keppel nun nur "durch seine bloße Anwesenheit" die Aktivisten bestärkt, sagte Pratl. Der Security-Unternehmer wiederum habe ebenfalls keine aufwieglerischen Taten beobachten oder bezeugen können.

Pressefreiheit

Keppel selbst wiederholte seine Aussage, wonach er einzig zum Dokumentieren der Proteste und der Bauarbeiten mit seiner Kamera anwesend war, wie andere Pressefotografen auch. Seine Bilder machte er für die Plattform Rettet die Mur, sie gingen aber auch an die APA und erschienen in Tageszeitungen. Der Anwalt Keppels wollte auch die Pressefreiheit thematisiert haben.

Geht es um die zeitgerechte Zustellung der Klage, will man aber die Identität des sonst angeblich so bekannten Aktivisten aber nicht früh genug sicher gekannt haben. Keppel betonte dazu, dass ihn etwa der auch am 15. Februar anwesende Pressesprecher der Energie Steiermark persönlich kenne und meist mit "Servus Franz" begrüße, anderen gegenüber soll er ihn auch schon als "den legendären Huchenfranz" vorgestellt haben. Keppel betreibt unter diesem Namen einen gleichnamigen Youtube-Kanal mit Naturfilmen und Videos über den Protest gegen das umstrittene Kraftwerk.

"Gesamteindruck"

Dass Keppel auch als Pressefotograf arbeitete, wollte der Anwalt der Klagspartei, Bernhard Lehofer, nicht gelten lassen: "Dann bastel ich mir auch einen Presseausweis", meinte Lehofer. Pratl sprach auch von dem "Gesamteindruck", den Keppel als Aktivist mache. Dem hielt Keppel Anwalt Ronald Frühwirth entgegen, dass es auch Aktivisten gesetzlich erlaubt sei, für Medien zu arbeiten.

Die Richterin schloss die Verhandlung zu Mittag mit den Worten, die Causa sei "doch sehr heikel". Sie wolle sich alle Aussagen noch einmal ansehen und werde eine Entscheidung – auch über eine eventuelle Abweisung der Klage – schriftlich ergehen lassen. (Colette M. Schmidt, 31.5.2017)