Korneuburg/Wien – Die Zivilklage der Künstleragentin Marika Lichter gegen Jazz Gitti auf Honorarzahlung für den Erstkontakt zur Teilnahme an den "Dancing Stars 2016" des ORF ist am Montag am Gericht in Korneuburg abgewiesen worden. Grundsätzlich habe es eine Vermittlungstätigkeit von Frau Lichter gegeben, verwies der Richter auf das Jahr 2011. Für 2016 sei das aber nicht ausreichend bewiesen.

Der Richter empfahl jedenfalls, schriftliche Verträge abzuschließen. Nach Erhalt des Verhandlungsprotokolls besteht von Anwaltsseite 14 Tage Zeit, einen Einspruch anzumelden, erläuterte der Richter vor den anwesenden Journalisten zu dem Zivilverfahren.

Jazz Gitti immer im Gespräch

ORF-Unterhaltungschef Edgar Böhm hatte im Zeugenstand ausgesagt, dass der Name Jazz Gitti in internen Gesprächen über die Besetzung seit dem Start des Formats immer wieder aufgetaucht sei. Wegen gesundheitlicher Probleme kam es aber zunächst nicht dazu. Es hänge auch von der jeweiligen Konstellation der Promis ab.

Lichter habe 2011 unaufgefordert eine Liste übermittelt, die auch den Namen Jazz Gitti enthielt, sagte Böhm. Für 2016 sei direkt – auch in seinem Auftrag – mit der Künstlerin bzw. dem Management verhandelt worden. Wie viel die Agenturen an Provision nehmen, wisse er nicht, er sei auch nicht in die Gagen eingebunden. Es gebe viele Überlegungen und viele Namenslisten von außen, bestätigte eine ORF-Mitarbeiterin. (APA, 29.5.2017)